Full text : Bildungspolitik im Saarland

Stellvertreter  wurde  der  französische  Literaturwissenschaftler  Maurice  Bemol.  Beide
traten  ihr  Amt  am  1.  Oktober  1956  an.  Zum  gleichen  Zeitpunkt  verließ  Joseph  François
Angelloz,  der  tüchtige  Rektor  der  Jahre  von  1950  bis  1956,  das  Saarland.  Er  übernahm
ein  gleichwertiges  Amt  an  der  Universität  im  südfranzösischen  Montpellier  und  folgte  im
Jahre  1958  einem  Ruf  nach  Straßburg82.
Eine  richtige  deutsche  Landesuniversität  wurde  Saarbrücken  aber  erst  im  Jahre  1957,
nachdem  der  Landtag  am  26.  März  ein  neues  Universitätsgesetz  erlassen  hatte,  das  das
Statut  vom  3.  April  1950  außer  Kraft  setzte83.  Es  gab  „Grünes  Licht“  für  eine  Hochschulverfassung,
  die  entsprechend  deutscher  Tradition  freie  Rektorenwahl,  kollegiale  Selbstverwaltung
  und  studentische  Mitbestimmung  zuließ84.  Geebnet  war  der  Weg  zudem  für
neue  Studienordnungen  und  die  Eliminierung  der  obligatorischen  Zweisprachigkeit85.
Heinrich  Schneider  hat  in  seinen  Memoiren  für  sich  und  seine  politischen  Freunde  in  Anspruch
  genommen,  die  Saaruniversität  „im  Sinne  aller  bundesdeutschen  Universitäten
umgestaltet  und  ihr  schon  frühzeitig  eine  der  neuzeitlichsten  Verfassungen  gegeben“  zu
haben86,  um  damit  den  eigentlichen,  von  allem  politischen  Egoismus  des  Separatismus  befreiten
  Beginn  eines  saarländischen  Hochschullebens  zu  betonen.  Doch  die  Wirklichkeit
deckt  sich  ebensowenig  mit  dieser  von  Schneider  festgestellten  Zäsur  wie  mit  der  von  ihm
diagnostizierten  radikalen  Reform  der  Universitätsverfassung.  Modern  war  das  neue
Statut  bezüglich  der  Mitsprache  nichtprofessoraler  Lehrenden  und  der  Studenten,  aber
die  andere  von  ihm  als  Fortschritt  gepriesene  Neuerung,  nämlich  die  Überbrückung  der
andernorts  üblichen  Frontstellung  zwischen  Universität  und  Staat,  die  man  in  einer  Art
Symbiose  von  Hochschulsenat  und  öffentlich  strukturiertem  Universitätsrat  gefunden  zu
haben  glaubte,  war  eindeutig  aus  den  Erfahrungen  der  Jahre  bis  1955  entwickelt  worden.
Im  Grunde  hatte  man  das  Kompetenzverhältnis  dieser  Gremien  nur  verkehrt.  Der  Senat
wurde  zur  dominierenden  Kraft  im  Hochschulleben,  der  Universitätsrat  war  nur  noch  zustimmend
  zuständig  in  fiskalischen  und  vermögensrechtlichen  Angelegenheiten.  Natürlich
  wird  man  auch  damit  die  generelle  Absicht  des  neuen  Universitätsgesetzes,  die  Prinzipien
  des  deutschen  Hochschulrechts  auch  für  Saarbrücken  einzuführen,  nicht  bestreiten.
Doch  sollte  man  bei  einem  Vergleich  nicht  nur,  wie  es  Schneider  offensichtlich  tut,  die  Paragraphen
  miteinander  messen,  sondern  auch  die  Verfassungswirklichkeiten.  Dann  freilich
  wird  man  bald  feststellen,  daß  der  Unterschied  vor  und  nach  1955  so  gravierend  nicht
gewesen  ist87.  Dafür  spricht  nicht  nur  der  bemerkenswert  harmonische  Übergang  von  der
alten  zur  neuen  Verfassung,  immerhin  blieb  der  Verwaltungsrat  bis  zum  Jahre  1957  im
Amt88,  sondern  auch  die  Kontinuität  im  Personalpolitischen,  womit  hier  das  oftmals  zu
beobachtende  Einrücken  von  Persönlichkeiten  in  verantwortliche  Positionen  der  univer¬82

  Interview  P.  Woelfflin  vom  12.  10.  1977.
83  Gesetz  Nr.  573  vom  26.  3.  1957.  Veröffentlicht  im  Amtsblatt  des  Saarlandes  Nr.  41  vom  5.  4.
1957,  S.  291  ff.
84  Vgl.  dazu  die  Berichterstattung  und  3.  Lesung  des  Universitätsgesetzes  in  den  Stenographischen
Berichten  des  Saarländischen  Landtags,  3.  Wahlperiode,  S.  918  ff.
85  Die  neue  Universitätsverfassung  wurde  am  10.9.1958  verkündet.  Nach  H.  J.  Schuster,S.  75.
86  H.  Schneider,  S.  146.
87  Vgl.  oben,  S.  213  ff.
88  Von  den  acht  saarländischen  Mitgliedern  dieses  Gremiums  wurden  allerdings  nach  dem  23.  Oktober
  1955  sechs  aus  ihren  ehrenamtlichen  Diensten  entlassen  und  durch  Kandidaten  der  Heimatbundparteien
  (CDU,  SPD,  DPS)  ersetzt.

278
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.