zwischen zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgestiegenen Johann
Leo Zarth, erhielt. Dort äußerte sich dieser auch zum Thema Universität. Nach besorgten
Anmerkungen über manche zur Gewohnheit werdenden Gebräuche der deutschen
Universitäten kommt Zarth schließlich in deutlicher Blickwendung auf die Existenz
des Saarlandes als Staat und ohne den Namen Europa überhaupt zu erwähnen zu der Warnung:
Wenn die maßgeblichen Personen hier nicht hellwach sind, dann werden sie bald
in der Universität einen ausgezeichneten und wirkungsvollen Vorposten für die Interessen
sehen, die sich nicht mit den saarländischen Interessen decken75. Natürlich wird man eine
Institution wie die einer Universität niemals in einer unpolitischen Sphäre sehen können
und dürfen, aber das, was ein hochgestellter Richter hier anmahnte, war im Grunde nichts
anderes als die Forderung nach einer umfassenden politischen Kontrolle der jungen Hochschule
im Interesse einer umstrittenen staatlichen Existenz. Wenn die Universität in ihrem
Dasein auch nicht überall mit solchen Argusaugen gesehen worden ist, so drängt sich an
dieser Stelle dennoch die Frage auf, ob für die Saaruniversität angesichts der Zwänge, die
für die saarländische Politik von innen und außen spürbar wurden, überhaupt eine
Chance bestand, über ihre Aufgabenstellung als Hochschule für das Saarland und als geistiges
Zentrum für die saarländisch-französische Zusammenarbeit hinaus eine Universität
europäischen Zuschnitts zu werden.
Schon die Wirklichkeit des Europäischen Instituts zeigte, daß der junge europäische Gedanke
der Nachkriegszeit noch viel zu unstet, zu wenig greifbar und zu sehr mit eigensüchtigen
Interessen verknüpft wurde, um sich in der Praxis konkret durchzusetzen. Aber
nicht nur der Mangel an selbstlosem Denken für Europa hat die Möglichkeiten einer werdenden
Europahochschule an der Saar be- bzw. verhindert, es waren auch die unmittelbaren
Wachstumsbedingungen selbst, die einen solchen Weg verstellt haben.
Dabei ist hier weniger an umstrittene Einzelfragen der Studien- und Prüfungspraxis gedacht
wie etwa das französische Prinzip des Studienjahres, die Ausrichtung der Studienund
Prüfungsordnung nach dem französischen System der Jahresprüfungen, die Sonderheit
der propädeutischen Prüfungen nach dem ersten Studienjahr, das Experiment der
deutsch-französischen Zweisprachigkeit und ihre Problematik als gleichberechtigte Lehrund
Prüfungssprachen76, die vor allem in der Naturwissenschaftlichen Fakultät wegen
fehlender internationaler Fachtermini und mangelnder Sprachkenntnisse einiger Professoren
zu großen Schwierigkeiten führte, oder an die sehr problematische Doppelgleisigkeit
des französischen und deutschen Rechts in Forschung und Lehre der Juristischen Fakultät
oder gar an Wechselkurs-, Paß- und Zollhindernisse77, sondern vielmehr an den
5 Zarth an Straus vom 17. 2. 1954. Privatakten E. Straus.
76 Vgl. dazu den Bericht der am 19. 7. 1954 vom Verwaltungsrat berufenen Kommission zur Prüfung
der Zweisprachigkeit. Anlage zum Protokoll über die Verwaltungsratssitzung vom 14. 3.
1955. In ihm wurde auch der Begriff „Zweisprachigkeit“ definiert. Er bedeutete nicht, wie das
in der Literatur immer vermerkt worden ist, zwei absolut gleichberechtigte Sprachen, sondern er
respektierte eindeutig den Vorrang der deutschen Muttersprache gegenüber dem Französischen.
Beide Sprachen waren lediglich offiziell und generell zugelassen. LA Saarbrücken, Bestand KM,
Abt. Hochschulen, UIS Universitätsrat und Verwaltungsrat 1954 - 1955.
Vgl. dazu das Beschwerdeschreiben von Straus an Grandval vom 11. 5.1949, indem ersieh über
die monatelange Zollabfertigung wissenschaftlicher Bücher für die Universität beschwert. Solche
Vorkommnisse haben sich später in dieser Stärke nicht wiederholt, aber dennoch machte der
französische Zoll in ähnlich gelagerten Fällen immer wieder Schwierigkeiten. LA Saarbrücken,
Bestand KM, Abt. Hochschulen, UIS Medizinische Fakultät.
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