Full text: Bildungspolitik im Saarland (14)

litik, wie z. B. den französischen Sprachunterricht, das Zentralabitur, die seminaristische 
Lehrerbildung usw., aber auch über seine Auseinandersetzungen mit Parteifreunden, der 
Lehrerschaft und der Studentenschaft. Bei einem Besuch Ende November 1976 in Nizza 
gestattete er sogar einen Einblick in seine Privatakten und zugleich die Ablichtung einiger 
Briefe. 
Literatur, Publizistik, mündliche und schriftliche Zeugenaussagen und in gewisser Weise 
auch gedruckte Quellen erhalten ihren eigentlichen Wert für eine wissenschaftliche Unter¬ 
suchung erst dann, wenn sie in Bezug zu einem tragfähigen Fundament unveröffentlichter 
archivalischer Quellen gesetzt werden können, so daß ein wissenschaftlich kontrolliertes 
Bild entworfen werden kann. Die umfangreichsten und ergiebigsten Bestände dieser Art 
fand der Verfasser naturgemäß im Landesarchiv Saarbrücken. Die dort lagernden Akten 
des Kultusministeriums43 und seiner Vorläuferbehörden (Schulabteilung des Regierungs¬ 
präsidiums und Direktion für Erziehungswesen, Jugend und Sport sowie Kultus innerhalb 
der vom 8. Oktober 1946 bis zum 19. Dezember 1947 fungierenden Verwaltungskom¬ 
mission), waren zwar noch nicht durchgängig archiviert, dennoch bereitete es keine 
großen Schwierigkeiten, sie systematisch auszuwerten. Es handelt sich vornehmlich um 
Akten, die in erster Linie Auskunft über die praktische Gestaltung der saarländischen Bil¬ 
dungseinrichtungen geben und nur gelegentlich direkte bildungspolitische Prägnanz be¬ 
sitzen. Diese Feststellung trifft auch für die ebenfalls im Landesarchiv Saarbrücken einge¬ 
sehenen Akten des Kreisschulamtes Ottweiler, des Staatlichen Mädchenrealgymnasiums 
St. Wendel, des Staatlichen Aufbaugymnasiums Ottweiler und des Staatlichen Lehrerse¬ 
minars Blieskastel zu. Akten mit unmittelbarem bildungspolitischen Aussagegewicht 
fanden sich dagegen in den Gruppenbeständen Regierungspräsidium Saar, Landratsamt 
St. Ingbert, Verwaltungskommission des Saarlandes, Amt für auswärtige und europäi¬ 
sche Angelegenheiten, Informationsamt und Staatskanzlei. Die Kabinettsregistratur der 
Staatskanzlei war dem Verfasser nicht zugänglich44. Quellenbezogene Angaben über Ka¬ 
binettsentscheidungen können aus diesem Grunde nur dann gemacht werden, wenn sie 
sich in Form von Abschriften und Vermerken in anderen Sachakten fanden. Die Einsicht 
in die vom Landesarchiv Saarbrücken verwahrten Nachlässe Eugen Meyer (Direktor der 
saarländischen Kultusverwaltung 1951 - 1952) und Heinrich Schneider war an sich 
wenig ergiebig. Im Archiv des Saarländischen Landtags konnte der Verfasser die bisher 
nicht veröffentlichten Berichte der Unterkommission II „Kultur“ der saarländischen Ver¬ 
fassungskommission aus dem Jahre 1947 einsehen. Sie ergänzen die von Schneider45 ver¬ 
öffentlichten Verfassungsprotokolle. 
Schulakten staatlicher Provenienz wurden auch im Landeshauptarchiv Koblenz und im 
Landesarchiv Speyer ausgewertet. Eingesehen wurden allerdings nur Bestände, die im 
Zeitraum 1945 bis 1949 datieren. Diese zeitliche Einschränkung war möglich, weil ledig¬ 
lich die unterschiedlichen bildungspolitischen Weichenstellungen im Saarland und dem 
43 Nach Auskunft des LA Saarbrücken hat das saarländische Kultusministerium noch nicht alle ar¬ 
chivwürdigen Akten aus dem Zeitraum 1945 bis 1955 abgegeben. 
44 Nach Auskunft des LA Saarbrücken haben die Ministerpräsidenten des Saarlandes in Abstim¬ 
mung mit ihren Kollegen aller Bundesländer Kabinettsakten bisher noch nicht für die wissen¬ 
schaftliche Benutzung freigegeben. 
45 Im Literaturverzeichnis unter R. Stöber (Pseudonym für Heinrich Schneider) zu finden. 
Vgl. dazu auch oben S. 19 und die dortige Anmerkung 39. 
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