Full text : Bildungspolitik im Saarland

unterricht,  zentral  strukturierte  Schulaufsicht  usw.  gesehen  werden,  als  vielmehr  in
seinem  merkwürdigen  und  nicht  von  Widersprüchen  freien  Versuch,  deutsche  und  französische
  Bildungserfahrungen  nach  eigenem  Gutdünken  für  die  saarländische  Bildungswelt
  fruchtbar  machen  zu  wollen.  Seine  Verwirklichung  verdankte  dieses  in  mancherlei
Hinsicht  eigenwillige  Bildungsprogramm  nicht  einem  demokratisch  legitimierten  Auftrag,
  sondern  allein  einer  durch  Diktatur  und  Krieg  herbeigeführten  Ausnahmesituation
im  Rahmen  einer  militäradministrativ  ausgeübten  Fremdherrschaft  und  ihren  separatistischen
  Zielen.  Die  so  durch  Zeitumstände  bewirkte  Eigenständigkeit  und  Handlungsfreiheit
  von  Straus,  die  in  den  Jahren  von  1947  bis  1949  ihren  Höhepunkt  erreichen  sollte,
bestätigt  auch  der  ehemalige  Kulturattache  in  Saarbrücken,  Pierre  Woelfflin:  Vieles,  was
Herr  Straus  tat,  kam  nicht  von  uns.  Das  Fatale  war  nur,  daß  die  Bevölkerung  glaubte,
Herr  Straus  handele  im  französischen  Auftrag25*.  Das  mußte  sie  auch  im  Falle  des  Herbsttermins
  annehmen,  der  als  jeweiliger  Schuljahresbeginn  bestimmt  wurde.  Ähnliches  galt
für  die  Übernahme  des  französischen  20-Punkte-Schulnotensystems,  das  im  Schuljahr
1947/48  für  das  Saarland  übernommen  wurde258 259,  und  für  die  vom  gleichen  Zeitpunkt  an
einsetzenden  Schülerwettbewerbe  im  Bereich  der  höheren  Schulen,  die  ganz  im  Zeichen
französischer  Gewohnheiten  organisiert  und  durchgeführt  wurden260.  Obgleich  alle  diese
Maßnahmen  eher  formaler  Natur  waren  und  auch  im  Bereich  der  französischen  Besatzungszone
  eingeführt  wurden,  empfand  man  sie  an  der  Saar  dennoch  als  Versuch  einer
Französierung  des  einheimischen  Schulwesens.  Daß  dieses  Gefühl  der  Überfremdung
Ende  der  vierziger  Jahre  öffentlich  noch  nicht  zum  Ausdruck  gelangte,  lag  vor  allem  an
der  damals  noch  unerschütterten  Machtposition  Frankreichs  und  an  der  von  ihr  getragenen
  starken  Stellung  von  Straus  als  verantwortlicher  Leiter  der  Kultusabteilung.  So
konnte  Straus  auch  andere  Angelegenheiten  ungestört  machtbürokratisch  regeln.  Die  im
Saarland  traditionelle  Förderung  begabter  Kinder  aus  sozial  schwachen  Familien  durch
Schuldgeldfreiheit  beim  Besuch  der  damals  noch  schulgeldpflichtigen  höheren  Schulen
handhabte  er  bis  1947  restriktiv261.  Für  die  Begabtenauslese  ordnete  er  darüber  hinaus
sehr  strenge  Maßstäbe  an,  um  ungeeignete  Elemente  auszuscheiden262.  Rigide  und  kleinlich
  zeigte  er  sich  schließlich  in  Detailfragen  des  schulischen  Alltags  wie  zum  Beispiel  der
Residenzpflicht  der  Volksschullehrer,  den  Mindestzahlen  für  Klassenarbeiten  und  der  unangemeldeten
  Kontrolle  des  Unterrichts  durch  die  Schulaufsichtsbeamten.  Mit  großem
Argwohn  beobachtete  er  die  Beschäftigung  von  verheirateten  Lehrerinnen,  eine  für  ihn
provozierende  Angelegenheit,  die  er  angesichts  des  akuten  Lehrermangels  bis  zum  Jahre
1950  jedoch  dilatorisch  behandeln  mußte263.
Im  Bereich  der  schulischen  Allgemeinbildung  existierten  für  Straus  eigentlich  nur  zwei  Bereiche:
  die  Volksschule  und  das  Gymnasium.  Die  beiden  städtischen  Mittelschulen  in

258  Interview  P.  Woelfflin  vom  27.  11.  1976.
259  Vgl.  Schreiben  der  Verwaltungskommission  (Schulabteilung)  an  die  Technische  Hochschule
Darmstadt  vom  11.9.1947.  LA  Saarbrücken,  Bestand  KM,  Abt.  Hochschulen,  UIS  -  T  und  UT
-T.
260  Vgl.  Schreiben  von  Straus  an  die  Lehrer  der  höheren  Schulen  vom  9.  1.  1947.  LA  Saarbrücken,
Bestand  KM,  Abt.  Allgemeine  Verwaltung,  Z  II  —  A  2  b  1945  —  1952.
261  Vgl.  Rundschreiben  an  die  Schulleiter  der  höheren  Schulen  -  E  III  Tgb.  Nr.  2207/46  -  vom  22.
7.  1946.  LA  Saarbrücken,  Bestand  Staatliches  Aufbaugymnasium  Ottweiler  Nr.  3.
262  Ebenda.
263  Interview  E.  Straus  vom  23.  10.  1975.

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