Full text : Bildungspolitik im Saarland

eingeführten  Zentralabitur254  das  eigentliche  Kontrollinstrument  für  den  gymnasialen
Schulbereich.  Der  gewollte  Steuerungseffekt  gründet  vor  allem  in  der  gänzlichen  Verlagerung
  der  Prüfungskompetenzen  auf  den  Bereich  der  Schulaufsicht,  die  nicht  nur  den
Lehrer  in  der  Beurteilung  der  Schülerleistungen  ausschaltete,  sondern  auch  Inhalt  und  Effizienz
  seines  Unterrichts  überprüfte.  Das  bisher  gültige  kollegiale  und  auf  Selbstkontrolle
angelegte  Prinzip  des  saarländischen  Gymnasiums  war  damit  praktisch  ausgehöhlt.  Darüber
  hinaus  zeigte  es  sich  bald  —  und  dies  wurde  dann  auch  in  den  kommenden  Jahren
immer  wieder  heftig  kritisiert  -  daß  man  Praxen  im  Sinne  der  machtbürokratischen  Ideen
des  französischen  Zentralismus  nicht  einfach  auf  Schulen  deutscher  Tradition  übertragen
kann.  Das  im  Grunde  auf  Nivellierung  angelegte  Prinzip  des  Zentralabiturs  mußte  innerhalb
  ejnes  leistungsorientierten  und  differenziert  strukturierten  Gymnasiums,  wenn  es  die
verschiedenen  sprachlichen  und  mathematisch-naturwissenschaftlichen  Fächer  umfassend
  und  ohne  Rücksicht  auf  gesetzte  Bildungsschwerpunkte  auf  hohem  Niveau  prüfen
wollte,  zu  unglaublich  harten  Prüfungsanforderungen  führen.  „Damals  erschien“,  so  der
der  CDU  angehörende  und  nach  1955  als  Mitarbeiter  ins  saarländische  Kultusministerium
  einrückende  Philologe  Klaus  Thewes  im  Jahre  1958,  „ein  Staatsexamen  leichter  als
ein  saarländisches  Abitur“255.
Im  Zeichen  einer  gewollten  politischen  Instrumentalisierung  des  saarländischen  Gymnasiums
  muß  auch  eine  Verfügung  von  Straus  gesehen  werden,  die  nachdrücklich  auf  die
Veranstaltung  von  Schulferien  aufmerksam  machte  und  dabei  für  die  Programmauswahl
in  steigendem  Maße  die  Berücksichtigung  französischer  Komponisten  und  Autoren  empfahl256.
  Solche  „Empfehlungen“  sind  neben  seiner  Sprachenpolitik  in  der  zeitgenössischen
Saarlandliteratur  immer  wieder  als  eindeutige  Belege  für  eine  kollaborierende  Gesinnung
von  Straus  angeführt  worden257.  Gleichwohl  muß  man  diese  Wertung  insofern  relativieren,
  als  Straus  einen  persönlichen  Gestaltungswillen  in  der  Bildungspolitik  vertrat,  der
zwar  den  französischen  Machtanspruch  respektierte  und  sanktionierte,  letztlich  aber
auch  auf  eigene  und  unverwechselbare  Zielsetzungen  zurückgriff,  die  er  im  Interesse  einer
wie  auch  immer  zu  gestaltenden  saarländischen  Eigenstaatlichkeit  zu  verwirklichen
trachtete.  Seine  Eigenarten  und  Prämissen,  die  freilich  oft  den  Eindruck  eines  mangelnden
Wirklichkeitssinns  verraten,  müssen  dabei  nicht  unbedingt  in  Elementen  wie  Katholizität,
konfessionelle  seminaristische  Volksschullehrerbildung,  intensiver  französischer  Sprach¬254

  Vgl.  dazu  Schreiben  der  Verwaltungskommission  (Schulabteilung)  —  V/UI  —  T  —  80/47  Bu/Ka  —
vom  11.9.  1947  an  die  Technische  Hochschule  Darmstadt.  LA  Saarbrücken,  Bestand  KM,  Abt.
Hochschulen,  UIS-T  und  UT  —  T.  Nach  einer  Mitteilung  von  Straus  an  Hector  vom  29.  6.1948
ist  das  Zentralabitur  auf  Anordnung  der  Militärregierung  eingeführt  worden.  Es  kann  aber  kein
Zweifel  darüber  bestehen,  daß  Straus  aufgrund  seiner  machtstaatlichen  Denkweisen  dieser
Order  gerne  gefolgt  ist.  Zitat  nach  Schreiben  von  Straus  an  Hector  vom  29.  6.  1948.  LA  Saarbrücken,
  Bestand  Staatskanzlei,  Akten  des  Direktors  der  Präsidialkanzlei,  E  3  b.  Straus  selbst  unterrichtete
  die  Leiter  der  höheren  Schulen  über  die  beabsichtigte  Zentralisierung  der  Reifeprüfung
  1947  per  Rundschreiben  —  E  III  —  A  I  20  -  2833/46  -  vom  5.  9.  1946.  LA  Saarbrücken,  Bestand
  KM  —  Mk  4790.  Siehe  auch  die  Notiz  zum  Zentralabitur  im  Bericht  der  Éducation  Publique
innerhalb  der  Saarbrücker  Militärregierung  für  den  Monat  Juni  1947.  LA  Saarbrücken,  Bestand
Handelsamt  Saar  Nr.  6.
255  Zitiert  nach  K.  Thewes,  höhere  Schulen,  S.  273.
256  Straus  an  Leiter  der  höheren  Schulen  vom  9.  1.  1947.  LA  Saarbrücken,  Bestand  KM,  Abt.  Allgemeine
  Verwaltung,  Z  II  -  A  2  b  1945  -  1952.
257  Vgl.  dazu  R.  H.  Schmidt,  Bd.  1,  S.  172;  K.  Thewes,  höhere  Schulen,  S.  271  und  H.
Schneider,  S.  58.

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