Full text: Bildungspolitik im Saarland

schult werden205. Vom Januar 1946 an durften die Kirchen sogenannte geistliche Schul¬ 
beiräte ernennen, in deren Kompetenz die Inspektion des Religionsunterrichts im Bereich 
der allgemeinbildenden Schulen fallen sollte206. Damit war der Religionsunterricht als or¬ 
dentliches Lehrfach im Sinne der Kirchen faktisch anerkannt, ein Zugeständnis, das vom 
Schuljahr 1946/47 an auch für die Berufsschulen generell gegeben wurde207. 
Unangetastet blieb im Saarland auch die überlieferte typenmäßige Strukturierung der 
Gymnasien. Die in der französischen Zone durchgeführte Vereinheitlichung dieser Schul¬ 
gattung auf einen Typ hin, derzufolge in den ersten drei Schuljahren für alle Schüler ein 
gleiches Unterrichtsprogramm vermittelt und der Sprachunterricht nur auf das Französi¬ 
sche konzentriert blieb, bevor dann vom 4. Schuljahr (Klasse 8) eine erste interne Diffe¬ 
renzierung in einen sogenannten klassisch-literarischen Zweig mit Latein und einen na¬ 
turwissenschaftlichen ohne Latein folgte, die dann schließlich im 6. Schuljahr (Klasse 10) 
in eine weitere einmündete, in der dann verschiedene Kombinationen sprachlichen Unter¬ 
richts möglich waren, wurde jedenfalls an der Saar nicht übernommen. Als die von der As¬ 
sociation des étudiants sarrois herausgegebene Zeitschrift „Der Student an der Saar“ für 
das Schuljahr 1948/49 eine Übernahme der Reform für das höhere Schulwesen an der 
Saar andeutete208, dementierte die inzwischen zum Kultusministerium aufgestiegene 
Schulabteilung diese Meldung sofort, indem es darauf verwies, daß die von der Militärre¬ 
gierung in Baden-Baden getroffenen Maßnahmen im Saarland nicht eingeführt worden 
sind. Gleichzeitig versicherte es angesichts der begreiflichen Unruhe, die dieser Artikel 
unter den Schülern der Oberstufe der höheren Schulen ausgelöst habe, daß an einer Ände¬ 
rung des traditionellen deutschen Gymnasialsystems nicht gedacht sei209. 
Die einzige strukturelle Veränderung im gymnasialen Schulbereich des Saarlandes bis 
zum Jahre 1947 war die Umbildung der Oberschulen für Mädchen in Realgymnasien für 
Mädchen. Gleichzeitig erklärte Straus das bis dahin in den Realgymnasien hingenom¬ 
mene Prinzip der Koedukation für hinfällig, indem er anordnete, daß alle Mädchen die 
Knabenschulen verlassen müssen210. 
205 Vgl. Schreiben der Militärregierung an Regierungspräsidium (Schulabteilung) - Nr. 4054 DAA/ 
EDU - vom 21. 9. 1945. LA Saarbrücken, Bestand Regierungspräsidium Nr. 64. 
206 Vgl. Schreiben des Bischöflichen Generalvikariats in Speyer an das saarländische Regierungsprä- 
sidium vom 9. 1. 1946. BA Speyer, Bestand der Registratur 15/22. Siehe auch das Schreiben des 
Generalvikariats in Trier an das Bischöfliche Ordinariat in Speyer vom 1. 2. 1946. BA Speyer, 
gleicher Bestand. 
207 Vgl. Protokoll einer Besprechung zwischen dem Trierer Weihbischof Metzroth und der Regie¬ 
rungsrätin Kies sowie dem Regierungsrat Fleck von der Saarbrücker Schulbehörde vom 14. 8. 
1946. BA Trier, Generalvikariat Trier, Registratur, Hauptabteilung 4. Siehe auch Mitteilung der 
Bergschule zu Saarbrücken an Kirchenrat Wehr — Tgb.-Nr. 351/46 — vom 23. 4. 1946. Dort ist 
von der Einführung des Religionsunterrichts an Bergmännischen Berufsschulen die Rede. Archiv 
des Kirchenkreises Saarbrücken, Bestand Nachlaß Wehr, Aktengruppe 3. 
208 Der Student an der Saar. Hochschulblätter der Universität Homburg, Nr. 3 (1. Jg.), Saarbrücken 
o. J. (Dezember 1947), S. 3 f. 
209 Kultusministerium an Association des étudiants sarrois — Bu/Mo — vom 20. 1. 1948. LA Saar¬ 
brücken, Bestand KM, Abt. Hochschulen, UIS — B 35 -. 
210 Verfügung der Schulabteilung — E III — Tgb.-Nr. 2207/46 — vom 22. 7. 1946. LA Saarbrücken, 
Bestand Staatliches Aufbaugymnasium Ottweiler Nr. 3. Die neuen Realgymnasien für Mädchen 
führten zwangsläufig zum Teil auch Klassen ohne Latein. Im Jahre 1947 besuchten 1819 Mäd¬ 
chen saarländische Realgymnasien, davon waren 644 in lateinlosen Klassen. Nach Bericht der 
Éducation Publique innerhalb der Saarbrücker Militärregierung für den Monat Februar 1947. 
LA Saarbrücken, Bestand Handelsamt Saar Nr. 5. 
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