Die Zrinyis hielten auf ihren Gütern in Kroatien und Dalmatien Soldatenbauern
unter Waffen, deren Organisation jener des Murinsler Militärs ziemlich ähnlich war.
So weist zum Beispiel die kameralische Konskription aus dem Jahre 1672 in der Herr¬
schaft von Hrelyn 202 und auf der Domäne von Buccari-Grobnik 138 Soldaten aus43.
Um 1679 stellte die Kammer eine Tabelle über die finanzielle Lage der verschiedenen
Zrinyischen Güter zusammen, die auch den Prozentsatz der militärischen Lasten, d. h.
Kosten der Erhaltung der domänialen Truppen, ausweist. Diese Zusammenstellung —
unter dem Titel oppignorata et pro servitiis militaribus e liberata, d. h. „verpfändet
und gegen militärische Dienstleistung befreit“ — nennt auch den Einkommenprozent¬
satz jenes domanialen Areals, das für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt
wurde. Für die einzelnen Domänen werden folgende Proportionszahlen genannt: 21,8
Prozent der Domäne Murinsel, 20,4 Prozent des Gutes Ozaly, 52,5 Prozent des Gutes
Ribnik, 27,4 Prozent der Herrschaft Buccari und 28,3 Prozent der Domäne Grob-
nik44.
Es ist bezeichnend, daß nach der Konfiskation (1670) die Hofkammer, als neuer
Grundbesitzer, das Soldatenbauerntum übernommen und einsatzbereit gehalten hat.
In den kleineren dalmatinischen Burgen der Zrinyis wurde die domäniale Armee ver¬
staatlicht und unter kaiserlichen Fahnen in die Grenzwache eingereiht45.
Das System der Soldatenbauern war damals allgemein verbreitet, so hat z. B. die
stärkste Privatarmee in Kroatien der Zagreber Bischof unterhalten: auf den bischöfli¬
chen Gütern lebten 3 067 Hörige und 744 Wehrbauern46. Jeder fünfte Bauer war also
Soldatenbauer und 44 von ihnen adeligen Ursprungs. Auch in West- und in Ostun¬
garn findet man im 17. Jahrhundert fast in jeder großen Domäne angesiedelte Hai¬
ducken, also Bauernsoldaten47.
Bauernaufgebot
Die oben geschilderte Schwächung der Militärgrenze hat zwar das System der Sol¬
datenbauern ins Leben gerufen, dadurch wurde aber die türkische Gefahr noch kei¬
neswegs gebannt. Es kam zur allgemeinen Militarisierung der bäuerlichen Gesellschaft
innerhalb des Verteidigungsgürtels. Außer der besonderen Schicht der Wehrbauern
organisierte man in den betreffenden Domänen eine allgemeine Wehrpflicht der
Bauern.
43 Die Domänen von Buccari und Grobnik, 1672: libertini, qui militaria servitita praestant 35,
Wlachen 93, Burgwächter 10. OL, E 156, U. et C. Fase. 96. No 19. — Die Domäne von Hre¬
lyn: bewaffnete Bauern 170, katholisierte Walachen 12, libertini 20. OL., E 156, U. et C.
Fase. 96. No 18.
44 Summarius Extractus universorum Bonorum Zriniano ... Fiscalium ...cca 1679. OL, E
156, U. et C. Fase. 93. No 65.
45 In possessione Linch — an der dalmatinischen Küste — comes Paradeiser/colonellus imperia¬
lis/valachos ibidem residentes a domino avulsos et confinio applicatos declaravit, Confinia =
Militärgrenze, valachi = domäniale Soldaten, eigentlich westbalkanisches Hirtenvolk. Confis¬
catio bonorum stabilium Petri a Zrinio comitis ... anno 1670. OL, E 156, U. et C. Fase. 95.
No 48.
46 Die Urbarien der bischöflichen Domänen in Kroatien. Anno 1769. OL, E 156, U. et C. Fase.
102 No 10—15.
47 Istvän Räcz, A hajduk a 17. szäzadban, Debrecen, 1969. S. 240. (Haiducken in 17. Jahrhun¬
dert).
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