Full text: Beiträge zur Geschichte der frühneuzeitlichen Garnisons- und Festungsstadt

digen hofft. Er stellt eine Nachforderung der damals nicht voll ausgezahlten Beiträge. 
Einer Ablehnung durch die Reichsstände meint er sicher zu sein. Diese Verweigerung 
will er zum Anlaß nehmen, um seinerseits die Festung aufzuheben. Doch das Manöver 
führt nicht zum Ziel. Die Festung Mainz bleibt in so schlechtem Zustand erhalten, 
daß der kurmainzische Kriegsrat 1792 keine Verteidigung mehr wagt und die als 
Vormauer des Reichs apostrophierte Stadt kampflos an die französischen Revolu¬ 
tionstruppen übergibt. 
III. Stadt- und landschaftsplanerische Absichten 
Entfestigung ist ein Synonym für Umnutzung, für die Zuführung von Boden zum 
Zwecke der Stadtentwicklung oder Landschaftsgestaltung, der bisher nicht verfügbar 
war, ja diese mit seinen spezifischen Bauten sogar behinderte. Die mittelalterliche 
Stadtmauer begrenzt die Stadt linear nach außen, der frühneuzeitliche Bastionenring 
riegelt sie flächenhaft ab. Dementsprechend stärker muß der Druck auf funktionslos 
gewordene Festungsareale wirken. Waren es zunächst noch die Stadtmagistrate, die 
seit der frühen Neuzeit den Einbau von Häuschen und Notunterkünften unter die 
Bögen der Stadtmauern gestatteten, so sind jetzt territoriale, also staatliche Institutio¬ 
nen zu Maßnahmen gefordert. Denn die Festung ist in der Regel eine staatliche und 
keine städtische Funktion. Landesherr oder Stände haben für ihre Unterhaltung auf¬ 
zukommen, sie sind die Eigentümer bzw. die Besitzer der beträchtlichen Flächen. So 
kommt auch ihnen die Aufgabe zu, diese als städtischen Erweiterungsraum zu er¬ 
schließen. Der Prozeß der Umnutzung läßt sich, wie das Peter Grobe28 am Beispiel 
München getan hat, eindeutig untergliedern. Es sind die Stationen 
Vernachlässigung und Verfall, 
Aufhebung (förmlich oder tatsächlich), 
Niederlegung (ganz oder teilweise) und 
Neuverwendung. 
Nach dem Ergebnis ist zu fragen: Sicher finden wir noch Spuren der Festung im 
Stadtplan. Die Deutlichkeit oder Undeutlichkeit läßt Aussagen über die Wirkung der 
Entfestigung zu, auch über die Weitsicht der Planung. 
Hier schälen sich vier neue Nutzungen heraus: 
1. Die geplante Einbeziehung in den städtischen Baukörper durch vollständige 
Niederlegung. Dabei werden alte topographische Züge weitgehend besei¬ 
tigt. 
2. Die geplante Umwandlung zu Grünanlagen. (Alte topographische Züge 
werden weitgehend beseitigt oder verwischt, Einzelzüge bleiben erkennbar). 
3. Die regellose Einbeziehung in den Baukörper: die Festungsanlagen werden 
städtisch überbaut. Dabei petrifizieren die alten Festungszüge — eine spä¬ 
tere Bereinigung ist nur unter großen Kosten möglich und unterbleibt mei¬ 
stens. 
28 Grobe, Entfestigung Münchens (s. o. Anm. 2), S. 7. Zu einer Systematisierung der Umnut¬ 
zungen von Festungen gelangt bereits Hermann Werner, Das bastionare Befestigungssystem 
und seine Einwirkungen auf den Grundriß deutscher Städte, Diss. Frankfurt 1934, Würzburg 
1935, S. 18., die er an 20 Beispielen entwickelt. 
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