Rechte in großem Umfang auf die Stadt Saarlouis übertragen worden sind. Ich meine,
daß wir nicht davon ausgehen können, daß alle Wallerfanger Rechte auf die Saarloui-
ser Stadtbevölkerung übertragen worden sind, wie gerade die vergleichende Untersu¬
chung zeigt. Wenn wir das Privileg für Saarlouis mit denen für Longwy, für Neubrei¬
sach und für Fort-Louis vergleichen, so ergibt sich eine ganze Reihe von
Ähnlichkeiten: Die Vergünstigung pour toujours steht ja nicht nur im Privileg für
Saarlouis, sondern auch im Privileg für Longwy; der Bürgermeister kommt nicht nur
bei Saarlouis vor, sondern auch bei Fort-Louis und Neubreisach, und schließlich: Wie
man in der königlichen Kanzlei formulierte, daß man alte Rechte übertragen wollte,
das sehen wir sehr deutlich im Privileg für Longwy, wo es heißt: Wir übertragen tou¬
tes les exemptions, droits et privilèges des anciennes villes basse et haute de Longwy;
ein vergleichbarer, sich auf Wallerfangen beziehender Satz fehlt im Privileg für Saar¬
louis.
123