2 Ständischer Kosmos und bäuerliche Reminiszenz
Bergarbeiterbewußtsein an der Saar vor 1889
Der Bergmann entwickelte sich zwar zum Industriearbeiter, er blieb jedoch Handwer¬
ker; eine Verdrängung des Menschen durch die Maschine fand nicht statt. Technolo¬
gisch lebte der Hauer nach wie vor in ständischer Zeit, die industrielle Revolution er¬
lebte er lediglich als Betriebswachstum. Während fortschreitende Spezialisierung und
Arbeitsteilung in der Fabrikarbeit die Selbständigkeit reduzierten und die jeweilige Tä¬
tigkeit von den persönlichen Fähigkeiten des einzelnen Arbeiters immer stärker loslö¬
sten, blieb sich der bergmännische Arbeitsprozeß gleich. Was dort zur allmählichen
,, Verdrängung des Berufsbewußtseinsführte, wurde hier zur ,, Wurzel der Zählebig-
keit der alten bergmännischen Traditionen“1 2.
Überdies erwiesen sich die Traditionshmen von Fabrik- und Bergarbeitern gegenüber
der Wirklichkeit als unterschiedlich resistent: Während das Zunftbewußtsein ange¬
sichts der Maschinerie und der Trennung der Arbeiter von den Unternehmern zur Illu¬
sion längst vergangener Rechtszustände verkam, blieb der ständische Kosmos bis zur
Bergrechtsreform im wesentlichen intakt. Die disziplinarisch abgesicherte Privilegie¬
rung schuf in der Bergarbeiterschaft ein kollektives Unterschiedsbewußtsein gegenüber
der pauperisierten Masse der Bevölkerung. Gleichzeitig konnte gegenüber einem Staat,
der bei Subordination und patriotischer Treue Existenzgarantien übernahm, kein
emanzipatorisches Bewußtsein erwachsen. Ein dichotomisches Gesellschaftsbild war
undenkbar, Fixpunkt der bergmännischen Denk- und Verhaltensorientierung blieb die
monarchische Autorität und damit die Interessenidentität mit dem Landesherrn3.
,,Weil der ständische Kosmos gerade auch in den außerbetrieblichen Daseinsverhältnis¬
sen fest verwurzelt war, überlebten Restformen des Vertrauens in die Obrigkeit, der
Loyalität gegenüber dem monarchischen System noch um Jahrzehnte, mindestens aber
in der selbst durch den Statusverlust betroffenen Generation von Bergleuten, die gewiß
noch in den 1880er Jahren den qualifiziertesten Kern der Belegschaften bildete“4. Der
hochgradigen Sensibilisierung des bergmännischen Rechtsbewußtseins entsprach ein
,,rückorientierter Gerechtigkeitssinn“5 insbesondere in dieser Arbeiterschicht, die den
Statusabbau nach der Bergrechtsreform als „Unrecht“ und nicht als Ende der ständi¬
schen Ära erlebte. Ebenso, wie man die Angst vor der Gefahr am Arbeitsplatz dadurch
verdrängte, indem man sie in Stolz auf die Exklusivität des Berufs verkehrte, so ließen
sich auch die aktuellen Konflikte durch die Erinnerung an eine glorifizierte Vergangen¬
heit verdecken, ableiten und unterdrücken. Die im Gegensatz zum Ruhrbergbau
gleichbleibende Unternehmensleitung durch den preußischen Staat und die strukturelle
Einheit von Arbeiter und Untertan verstärkten diese ständische Bewußtseinsregres¬
1 Leo Uhen: Gruppenbewußtsein und informelle Gruppenbildung bei deutschen Arbei¬
tern im Jahrhundet der Industrialisierung (= Untersuchungen über Gruppen und Verbände,
Bd. 1), Berlin 1964, S. 50. Vgl. Engelhardt, S. 86- 124.
2 Wächtler: Fortschritt und Tradition, S. 29.
3 Vgl. Tenf e 1 de : Sozialgeschichte, S. 123 — 131.
4 Ders . : Konflikt und Organisation, S. 230.
5 Gaston V. Rimlinger: Die Legitimierung des Protestes. Eine vergleichende Untersuchung
der Bergarbeiterbewegung in England und Deutschland, in: Wolfram Fischer/Georg Bajor
(Hrsg.): Die soziale Frage. Neuere Studien zur Lage der Fabrikarbeiter in den Frühphasen der
Industrialisierung, Stuttgart 1967, S. 284 — 304, Zitat S. 288.
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