Full text: Die Anfänge der Bergarbeiterbewegung an der Saar (1848 - 1904)

internationalen Beziehungen der Staaten zueinander in sich begreifen“^. Jede Ge¬ 
werkschaftsversammlung, die beispielsweise über Sozialpolitik diskutierte, überschritt 
damit ihren legalen Rahmen. Der Fachverein verwandelte sich dadurch in einen „politi¬ 
schen Verein“ — der letzte Baustein zu einer „juristischen Metamorphosentheorie“ war 
geliefert15 16. 
Somit mußten namentliche Mitgliederlisten eingereicht werden, die Zugehörigkeit von 
Frauen und Minderjährigen war untersagt, die Polizeiorgane besaßen das Recht der 
Vereinsschließung. § 8 verhängte über derartige „politische Vereine“ zudem das Ver¬ 
bindungsverbot1 . Zentralisierung war damit unmöglich, demokratische innerverband- 
liche Willensbildung zumindest erschwert, da die Einzelvereine nur durch Vertrauens¬ 
männer miteinander in Kontakt treten konnten18 19. Entsprechend hieß es auch in zur 
Neddens Begründung gegenüber dem Regierungspräsidenten: ,,Es würde alsdann we¬ 
nigstens möglich werden, die angestrebte enge Verbindung mit gleichartigen Vereinen 
... zu verhindern, eine einheitliche Leitung sämtlicher Bergarbeiter wenigstens auf al¬ 
le mögliche Weise zu stören und eventuell auch einige der Rädelsführer durch Verurtei¬ 
lungen pp. unschädlich zu machen“19. Der St. Johanner Bürgermeister Neff20 war zu¬ 
dem der Meinung, die Bestrebungen des RSV fielen nunmehr unter das Sozialistengesetz; 
er würde darum derartige Versammlungen künftig nicht mehr gestatten21. Der Landrat 
gab ihm dabei zwar Rückendeckung22 23, wollte aber seinerseits noch nicht ganz so weit 
gehen: ,,Wenn zu Beginn und zur Beruhigung der Bewegung im Frühjahr es angezeigt 
erschien, mit einer gewissen Schonung auch von Polizei wegen zu verfahren, so er¬ 
scheint nunmehr der frivol fortgesetzten Unruhe Stiftung und gefährlichen Agitation ge¬ 
genüber ein energisches und scharfes Einschreiten mit allen gesetzlichen Mitteln gebo¬ 
ten“21’. Eine Zeitlang trugen sich Regierungspräsident, Landrat und Bergwerksdirek¬ 
tion mit dem Plan von Hausdurchsuchungen bei Vorstand und Vertrauensmännern, 
Dasbach und ,,St. Johanner Volkszeitung“, ,,um auf diesem Wege das thatsächliche 
Material zu einem etwaigen polizeilichen Vorgehen gegen den Verein auf Grund des § 8 
15 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Bd. 16, Leipzig 1888, S. 38 ff. In den 
wichtigsten Passagen abgedruckt bei Blanke/Erd/Mückenberger/Stascheit, 
S. 75-77, Zitat S. 76. 
16 Vgl. Schmöle, Bd. 1, S. 131 ff., 154 ff. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungs¬ 
geschichte seit 1789, Bd. 4, Stuttgart 1963, S. 1236. Ragenfeld, S. 147-158. Saul: Der 
Staat und die „Mächte des Umsturzes“, S. 302 f. 
17 Vgl. Hans Herrmann von Berlepsch: Paragraph acht des preußischen Vereinsgesetzes und 
die Arbeiterberufsvereine, in: Soziale Praxis 7 (1897), H. 8, S. 184 f. 
18 Vgl. Max Schippel: Gewerkschaften und Koalitionsrecht der Arbeiter, Berlin 1888. Carl 
L e g i e n : Das Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter in Theorie und Praxis, Hamburg 1899. 
Ferdinand Tönnies: Vereins- und Versammlungsfreiheit wider die Koalitionsfreiheit (= 
Schriften der Gesellschaft für Soziale Reform, H. 5), Jena 1902. Alfred Wib er g : Das Öffent¬ 
liche Vereinsrecht und die Gewerkschaftsbewegung, Borna 1906. 
19 LR zur Nedden/SB an RP vom 4. 10. 1889, LHAK 442/4138. Die Initiative zur Anwendung 
des § 8 des Vereinsgesetzes ging von der Bergwerksdirektion aus, vgl. Nasse/BWD an LR/SB 
vom 2. 10. 1889, ebd. 
20 Vgl. H. Klein: Kurzbiographien, S. 522 f. 
21 BM Neff/St. Johann an LR vom 22. 10. 1889, Abschrift LHAK 442/4138. 
22 LR zur Nedden/SB an RP vom 23. 10. 1889, ebd. 
23 LR zur Nedden/SB an die Kreisbürgermeister vom 3. 10. 1889, SAFR, Best. RSV, 124. Ver¬ 
sammlungen unter freiem Himmel waren seitdem untersagt. Auch die Bergwerksdirektion 
forderte die ,,thunlichste Beschränkung“ von Bergarbeiterversammlungen: Nasse/BWD an 
MÖA vom 3. 10. 1889, Abschrift LHAK 442/6390. Zur Nedden sprach sich sogar für ein 
,,bedingungsloses Verbot von öffentlichen Versammlungen an Sonn- und Feiertagen“ aus, LR 
zur Nedden/SB an RP vom 18. 9. 1890, KrASB S/3. 
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