Full text: Die Anfänge der Bergarbeiterbewegung an der Saar (1848 - 1904) (12)

tigt wurden7. Daneben beschloß man eine Petition an das Oberbergamt, die sich erst¬ 
mals mit Knappschaftsproblemen beschäftigte8. Zu materiellen Forderungen nach Er¬ 
höhung und altersmäßiger Staffelung der Pensionsgelder traten Wünsche nach organi¬ 
satorischen Änderungen im Knappschaftswesen, die auch auf diesem Sektor eine tief¬ 
gehende Entfremdung sichtbar werden lassen: Man verlangte freie Arztwahl sowie ei¬ 
nen freigestellten Knappschaftsältesten pro Inspektion. Insbesondere die Forderung 
nach Abschaffung der Gratifikation für Knappschaftsbeamte machte das Mißtrauen 
deutlich; obwohl die Knappschaftsärzte feste Gehälter erhielten, unterstellte man hier¬ 
durch Bestechlichkeit. Bezeichnenderweise fehlte jedoch die egalitäre Forderung nach 
Abschaffung der Unständigkeit. 
Ständische Regression, ein sich anbahnender Anschluß an eine nationale Bergarbeiter¬ 
gewerkschaft und die Ausarbeitung einer Vereinsprogrammatik gingen in der „Tivo¬ 
li“ -Versammlung Hand in Hand. Auf dieser Grundlage nahm der RSV in den folgen¬ 
den Monaten einen stürmischen Aufschwung. Auch die Bergleute des westlichen Re¬ 
viers, die im Mai nicht gestreikt hatten, schlossen sich jetzt der Organisation an9. Die 
im „Tivoli“ spürbar gewordene „Macht der großen Zahl“10 wirkte sich aus. Anfang 
Oktober reiste Warken ins Ruhrgebiet, nach Sachsen und Schlesien, um Kontakt mit 
den dortigen Organisationen aufzunehmen11 12. Nach seiner Rückkehr verkündete er: 
„Das Capital bilde seinen Ring, die Bergarbeiter müßten auch einen Ring bilden, der 
letztere Ring sei schon angezogen, sie bildeten eine feste Masse von 253 000 Mann“n. 
Seit diesem Zeitpunkt gingen die Behörden gegenüber dem RSV auf harten Repres¬ 
sionskurs. Am 24. September teilte Landrat zur Nedden dem Vorstand mit, daß die 
Statuten zwar keiner Genehmigung bedürften, daß der RSV aber gemäß § 2 des Ver¬ 
einsgesetzes13 als politischer Verein betrachtet werde, da er die „Einwirkung auf öf¬ 
fentliche Angelegenheiten“ bezwecke14. Das Leipziger Reichsgericht hatte dazu am 10. 
November 1887 eine Grundsatzentscheidung gefällt: „Unter ,politischen Gegenstän¬ 
den'' wird man alle Angelegenheiten zu verstehen haben, welche Verfassung, Verwal¬ 
tung, Gesetzgebung des Staates, die staatsbürgerlichen Rechte der Untertanen und die 
7 Der „Bergmannsfreund“ bezog in einer Extranummer am 19. 10. 1889 ausführlich Stellung zu 
den einzelnen Forderungen und bezeichnete sie teils als bereits erfüllt, teils als „die Grenze 
der Diskutierbarkeit“ übersteigend. Referiert auch bei Brandt, S. 67 — 69. 
8 Abschrift LHAK 442/4138. Abgedruckt bei I m b u s c h , S. 701 — 704. Kiefer: Organisa¬ 
tionsbestrebungen, S. 196 — 202. Wifimann, S. 28 — 33. Minister Maybach wies das Ober¬ 
bergamt an, Anträge des RSV künftig „ohne Weiteres zurückzuweisen“, da abgelegte Bergleu¬ 
te dazu nicht legitimiert seien, MÖA Maybach an OBA Bonn vom 14. 11. 1889, Abschrift 
LASB 564/770, 87. 
9 LR Renvers/SLS an RP vom 9. 10. 1889, LHAK 442/4138. LR zur Nedden/SB an RP vom 
3. 11. 1889, ebd. 
10 LR zur Nedden/SB an RP vom 4. 10. 1889, ebd. 
11 BM Forster/Friedrichsthal an LR vom 3. 10. 1889, SAFR, Best. RSV, 123. Dto. vom 12. 10. 
1889, ebd., 130-133. 
12 BM Forster/Friedrichsthal an SA Hepner/SB vom 27. 10. 1889, KrASB S/4a. 
13 G. A. Grotefend: Gesetze und Verordnungen nebst den sonstigen Erlassen für den preu¬ 
ßischen Staat und das deutsche Reich (1806 — 1875), Bd. 2, Köln - Neuß 1875, S. 54 — 56. Vgl. 
Reindl, S. 25-38. S c h i n d 1 m ay r - R e y 1 e, S. 22—29. Ragenfeld, S. 79 — 82. Hans 
Delius: Deutsches Vereinsrecht und Versammlungsrecht, 4. Aufl., Berlin 1908. 
14 LR zur Nedden/SB an RSV-Vorstand vom 24. 9. 1889, Abschriften LHAK 442/4138 und 
SAFR, Best. RSV, 121. Genauso verfuhren auch die Landräte der übrigen Kreise. Vgl. LR 
Hagen/WND an BM/WND vom 16. 11. 1889, SAWND, Abt. C 2/56. LR Tenge/OTW an 
RP vom 26. 9. 1889, LHAK 442/4138. Der Regierungspräsident befürwortete dieses Verfah¬ 
ren, vgl. RP Pommer-Esche/Trier an LR/SB vom 18. 10. 1889, KrASB S/3. 
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