Full text: Die Anfänge der Bergarbeiterbewegung an der Saar (1848 - 1904) (12)

seitigt werden“21, verlangte auch der freisinnige Abgeordnete Schmidt und schloß sich 
der Zentrumsforderung nach Beschwerde- und Schlichtungsinstanzen an. 
In der Regierung setzte sich die Einsicht, daß Konfhktregulierung stabilisierender 
wirkt als Konfliktunterdrückung, jedoch noch nicht durch. Im Oktober 1889 ließ das 
Staatsministerium lediglich den seit Frühjahr betriebenen Plan, die Passagen des Sozia¬ 
listengesetzes ins Strafgesetzbuch einzuarbeiten, fallen22 23. Mit dem neuen Paragraphen 
130 wäre „das Koalitionsrecbt der Arbeiter in das Belieben der Regierung gestellt, jeder 
Streik strafrechtlich verfolgbar“2i, erläuterte Innenminister Herrfurth am 8. März 
1889. Nach dem Massenausstand der Bergarbeiter mögen derartige Absichten als 
illusionär erschienen sein. 
21 RT-Protokolle, 7. LP, 5. Sess. 1889/90, Bd. 2, S. 640. Vgl. Baumbach am 4. 12. 1889, ebd., 
S. 679 — 683. Heinrich Ommelmann: Der rheinisch-westfälische Bergarbeiterstreik, wel¬ 
cher als Opfer 11 Tote und 26 Verwundete gefordert hat, nebst Andeutungen zur Verhütung 
ähnlicher Bewegungen, Dortmund 1889. W. Hahn, S. 38 f. 
22 Vgl. Bismarcks Sturz, S. 247 — 253. 
23 Ebd., S. 250. 
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