einem Vergleich112. Den Lutheranern, die bis dahin keine eigenen Geiälle hat¬
ten, wurde von den Reformierten zur Salvierung ihrer Pfarrer und Schuldiener
jährlich 1200 Gulden, 100 Malter Korn, 30 Malter Gerste, 20 Malter Spelz, 80
Malter Hafer, 5 Fuder Wein, 40 Wagen Heu und 2000 Bündel Stroh zugesichert.
Daß damit der konfessionelle Frieden keineswegs hergestellt war, zeigt ein
offenbar nur handschriftlich verbreitetes Hetzgedicht mit dem Titel „Deß Zwey-
brückischen Luthertums Vergossene Thränen über den erlittenen Betrug von
den Calvinischen beim Antritt des neuen 1721 ten Jahrs”113.
Als nach dem Tod des kinderlosen Gustav Samuel Leopold (1731) der Luthera¬
ner Christian III. nach einer mehr als zweieinhalb Jahre dauernden kaiser¬
lichen Sequestration 1734 zur Regierung kam, hatte er zuvor mit dem pfälzi¬
schen Kurfürsten Karl Philipp im Mannheimer Sukzessionsvertrag (24. Dezem¬
ber 1733) vereinbart, daß die Katholiken in Pfalz-Zweibrücken auch künftig ihr
Bekenntnis grundsätzlich öffentlich ausüben dürften114. Die kirchliche Organi¬
sation der Katholiken und der Lutheraner hatte sich in den kommenden Jahr¬
zehnten während der Regierung Christians IV. (1740-1775) und Karls II.
(1775-1795) konsolidiert. Die Unterscheidungsmerkmale zwischen der refor¬
mierten und der lutherischen Lehre sind zunehmend nivelliert worden. Das
Projekt eines gemeinschaftlichen Katechismus, welches 1787/88 in Pfalz-Zwei¬
brücken erwogen wurde, kam jedoch infolge von Vorurteilen nicht zur
Ausführung115. An konfessionellen Bedenken scheiterte schließlich auch 1791
der Plan eines gemeinsamen Gesangbuches116.
Die skizzierte konfessionelle Entwicklung läßt typische Züge der pfälzischen
Kirchengeschichte deutlich werden: Pfalz-Zweibrücken und seiner Kirche war
keine ruhige und stete Entwicklung vergönnt gewesen.
2. Das reformierte und das lutherische Oherkonsistorium
Erste Ansätze, die kirchlichen Angelegenheiten seitens der Regierung einem
Konsistorium zu übertragen, lassen sich in Pfalz-Zweibrücken bereits um die
Mitte des 16. Jahrhunderts feststellen. Sitzinger sah in der von ihm verfaßten
112 Beschluß des Corpus Evangelicorum vom 4. Oktober 1720 zu dem Vergleich zwi¬
schen Reformierten und Lutheranern vom 8. Juni 1720 bei v. schauroth, Vollständige
Sammlung, Bd. III, S. 852-858.
113 Dieses Gedicht wurde erstmals 1878 im Pfalz. Memorabile hrsg. von Schiller (2.
Nachtragsheft 1878) S. 157 ff, veröffentlicht und in der Untersuchung von BAUM, Reli¬
gionsstreitigkeiten, S. 96 ff, kommentiert.
114 Siehe dazu agricola, Disputatio, S. 163 f; faber, Staats-Cantzley, Bd. LXV, S. 162; vgl.
auch dazu lehmann, Vollständige Geschichte, S. 487 f, und molitor, Geschichte einer
deutschen Fürstenstadt, S. 417.
115 Vgl. dazu biundo, Die Anbahnung einer Union, S. 1-8, sowie Müller, Vorgeschichte
der Pfälzischen Union, S. 74-83.
116 Vgl. dazuMüLLER, Vorgeschichte der Pfälzischen Union, S. 109-112.
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