Full text: Landesherr und Landesverwaltung

äusJ3eri'Zpllstellen und Kellereien zu sorgen66, so begnügte sie sich im 18. Jahr¬ 
hundert nicht mehr mit der mechanischen Verwaltung der Einnahmen und 
Ausgaben,- die fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung, die das Gebiet, auf 
dem Finanzfragen in Betracht kamen, erweiterte, hatte eine Ausdehnung der 
Tätigkeit des Kammerkollegiums zur Folge. 
Merkantilistische67 und physiokratische68 Ideen wirkten auf seine Tätigkeit 
ein. Die Betonung des Wertes und Nutzens der natürlichen Kräfte eines Landes 
mußte zunächst bedeuten, daß die Domänenverwaltung als einer der Haupt¬ 
zweige der Kammertätigkeit wesentlich verstärkt und verbessert wurde69. Es 
zeichnete sich gleichwohl seit 1760 deutlich die Abspaltung neuer Ökonomie¬ 
kommissionen für landwirtschaftliche Angelegenheiten ab, die nicht nur auf die 
landesherrlichen Domänen beschränkt blieben, sondern das ganze Land 
betrafen70. 1762 wurden eine Wiesen- und eine Landesökonomiekommission 
66 Siehe dazu das Kapitel „Die Rechenkammer". 
67 Der Begriff „Merkantilismus" ist nach heckscher (Der Merkanülismus, Bd. 1, S. 1) 
lediglich eine „Hilfsvorstellung". Er wurde von den Gegnern dieser wirtschaftlichen 
und staatspoliüschen Ideen geschaffen, für die es nach deyon, Le mercantilisme, S. 
11-13, keine gemeinsame Bezeichnung gibt (siehe dazu hartmann, Geld als Instru¬ 
ment europäischer Machtpolitik, S. 1, Anm. 2). 
68 „Es ist indessen nicht erforderlich, jeden physiokratischen Zug in der Agrarpolitik 
der deutschen Staaten primär auf Quesnay und seine Schule zurückzuführen. Denn 
seit Jahrzehnten gab es in Deutschland eine agrarische Bewegung', aus der sich be¬ 
reits eine eigene, an den Universitäten gelehrte Wissenschaft vom Landbau und eine 
ausgedehnte populäre und wissenschaftliche Literatur entwickelt hatte. Von hier aus 
ist auch die wissenschaftliche Durchdringung der kleinstaatlichen Verwaltungspraxis 
hinsichtlich der Agrarreformen zu verstehen (...)" (siehe dazu bleymehl, Aufgeklärter 
Absolutismus in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken, S. 79). Über die agrarische Be¬ 
wegung in Deutschland vgl. abel, Geschichte der deutschen Landwirtschaft, S. 276 f: 
„In Frankreich unter ganz anderen Umständen erwachsen, von den breiten Strömen 
der Aufklärung getragen, vereinigten sich in dieser Bewegung humanitäre Bestrebun¬ 
gen und staatspolitische Notwendigkeiten, materielle Interessen und modisch-spiele¬ 
rische Neigungen". 
69 Auf einen möglichen Zusammenhang der Agrarreform in Pfalz-Zweibrücken mit der 
durch Quesnay begründeten physiokratischen Lehre hat pöhlmann (Leute und Land, 
S. 19 ff) hingewiesen. Unter Verweis auf die beiden Artikel von Quesnay „Grains" 
und „Fermiers", die 1756/57 in der bekannten, von Diderot und d'Alembert herausge¬ 
gebenen „Encyclopédie" erschienen waren, hat pöhlmann die Meinung geäußert, daß 
man in Zweibrücken versucht habe, die neuen Ideen in die Tat umzusetzen, reuter, 
(Merkantilismus im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 106 ff) hatte bereits 1931 den 
Einfluß physiokratischer Bestrebungen auf die Agrarpolitik Pfalz-Zweibrückens „als 
nicht bestimmend, sondern höchstens fördernd" umschrieben. So könnte man bezüg¬ 
lich der Verhältnisse von Pfalz-Zweibrücken die Beurteilung von funk (Kampf der 
merkantilistischen mit der physiokratischen Doktrin) übertragen, nämlich daß nicht 
der Merkantilismus, „sondern eine eigenartige Mischung mit Physiokratie bestim¬ 
mend war" (ebda., S. 106). 
70 In erster Linie verbreiteten sich diese Organisationsformen in mittleren und kleine¬ 
ren, überwiegend agrarwirtschaftlich orientierten Territorialstaaten. Verschiedene 
Beispiele bei facius, Wirtschaft und Staat, S. 36, Anm. 60. 
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