Zweiter Teil
DIE ORGANISATION DES PFALZ-ZWEIBRÜCKISCHEN
REGIERUNGS- UND VERWALTUNGSAPPARATES IM 18.
JAHRHUNDERT
Als Pfalzgraf Gustav Samuel Leopold nach dem Tod Karls XII. (November 1718)
zu Beginn des Jahres 1719 die Regierung in Pfalz-Zweibrücken antrat, griff er
bei der Einrichtung der zentralen Behörden weitgehend auf die alte Verwal¬
tungsüberlieferung unter den Herzogen Wolfgang, Johann I. und Johann II.
zurück. Diese Maßnahme leitete die Ausbildung einer neuen Organisation
innerhalb der zentralen Verwaltung während der Regierung Christians IV,
(1740-1775) ein. Während seiner Regierungszeit wurde die abschließende Aus¬
gestaltung der Behörden mit genauer Festlegung des Geschäftsgangs und somit
die Ausbildung einer neuen Organisation innerhalb der zentralen Verwaltung
vorgenommen. Dieser Fürst sah seine Verpflichtung darin, der schwerfällig
arbeitenden Verwaltung neuen Antrieb und Schwung zu geben. Der Weg hier¬
zu führte zu Zentralisation und zu drastischer Vereinfachung und Kompetenz¬
erklärung, aber auch durch Differenzierung und Ressortteilung zu weiterer
Bürokratisierung. Damit wurden die Grundlagen geschaffen für die Entwick¬
lung des Polizeistaates, der zwar von der Sorge für das Wohl seiner Untertanen
bestimmt war, sich aber in einer starken Bevormundung des Einzelnen aus¬
wirkte.
I Das Kabinettskollegitim
Je stärker der Staat in die Sphäre des privaten Lebens eindrang und somit neue
Arbeitsgebiete in den Bereich seiner Verwaltung einbezog, um so notwendiger
wurde eine Zusammenfassung dieser Vielfalt an Aufgaben in einer den Ge-
samtbereich des staatlichen Lebens überblickenden Behörde1. Seit der Wende
vom 16. zum 17. Jahrhundert wurde in Kursachsen, Bayern und Brandenburg
die Aufsicht über die gesamte Landesverwaltung dem als Kollegialbehörde
organisierten Geheimen Rat - er war deshalb notwendig geworden,weil die
Beamten in der Kammer des Fürsten entlastet werden mußten2 - zugewiesen.
An dieser Nahtstelle in der Verwaltungsgeschichte befanden sich die Verhält¬
nisse in Pfalz-Zweibrücken noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Während der
Regierungszeit von Herzog Gustav Samuel Leopold (1719—1731 )3 sind zwar
Geheime Räte anzutreffen, jedoch wurde ein kollegialer Geheimer Rat nicht
formiert4. Die Geheimen Räte bildeten ein sporadisch zusammentretendes Gre¬
1 Vgl. dazu dülfer, Organisaüon des fürstlichen Regierungssystems, S. 237-257.
2 Vgl. dazu ebda., S. 241 f.
3 Siehe dazu Teil IV „Die Personalpolitik der Herzoge von Pfalz-Zweibrücken ..." Ka¬
pitel „Die Regierung Gustav Samuel Leopolds (1719-1731)".
4 Siehe dazu und auch zum folgenden GHA München KA 478/1, 481/3, 485/1.
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