Full text: Landesherr und Landesverwaltung

2. Die Rechenkammer 
Die Entstehung der Rechenkammer und ihre weitere Entfaltung in der zweiten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich nach dem erhaltenen Material158 nicht im 
einzelnen darstellen; nur einige wenige Punkte innerhalb dieses Vorgangs kön¬ 
nen deutlich werden. 
Unter Herzog Stephan bestand in den Amtsbezirken bereits eine selbständige 
Finanzverwaltung159; der Landesherr tätigte seine Einnahmen und Ausgaben 
auf die einfachste Weise durch unmittelbare Anweisungen an die lokalen 
Beamten, auf deren Ehrlichkeit der Fürst bei diesem völlig unkontrollierbaren 
Verfahren angewiesen war. Nie konnte er über größere Beträge verfügen, da 
ihm die Übersicht über seine Einnahmen fehlte. Hier mußte spätestens mit dem 
Seßhaftwerden des Hofes in Zweibrücken 1463 ein Wandel eintreten. Die 
ersten Schritte in dieser Richtung, die Gründung einer Zentralkasse, lassen sich 
aus Mangel an ausreichenden Quellen nur mittelbar, die Erweiterung der Zen¬ 
tralkasse zur Rechenkammer durch Herzog Wolfgang nur sporadisch verfolgen. 
Durch die zentrale Kasse - ihre Tätigkeit ist frühestens für das Jahr 1511 
nachzuweisen160 - wurde eine straffere Aufsicht über die Rechnungsführung 
der lokalen Beamten ermöglicht Alle Einnahmen, sofern sie nicht für die Be¬ 
dürfnisse des jeweiligen Amtes selbst verwendet wurden, mußten von den 
Kellern161 nach Zweibrücken abgeführt werden. Die Leitung der neuerrichteten 
Zentralkasse wurde dem Kammerschreiber übertragen162. Er ordnete die 
158 Am Ausgang des 18. Jahrhunderts beklagte der pfalz-zweibrückische Archivar Johann 
Heinrich bachmann erhebliche Verluste bezüglich der Überlieferung aus der Rechen¬ 
kammer, indem er von den Kriegs Verhältnissen des Jahres 1677 berichtete, daß im 
„Rechen Kammer Gemach die Pferde, und zwar auf denen Knie hoch uff dem 
Boden herum gelegenen Akten, Registern und Rechnungen" standen (Pfalz Zwei- 
brückisches Staats-Recht S. VII f). Die folgende Betrachtung der Rechenkammer 
beruht im wesentlichen auf einer Auswertung der Kammerschreibereirechnungen 
der Jahre 1511, 1513-1518, 1537, 1539, 1540, 1550-1556, 1558-1559, 1569-1570, 1572, 
1590, 1604, 1610, 1613, 1620, 1630, 1681-1683 (LA Speyer B 3, Nr. 3, 5-9, 157-159, 
163-168,170-171, 173-188). 
159 Im Rentenbuch Herzog Stephans findet sich der folgende Hinweis zu den Aufgaben 
des Landschreibers: Soll sines Huses warten vnd die geitgulte Innemen vnd sine Küche 
versorgen vnd dem keiner sine rechnunge setzen vnd in sine Sachen helffen. (Zitat nach 
EID, Hof- und Staatsdienst S. 158). 
160 Vgl. die Kammerschreibereirechnung dieses Jahres (LA Speyer B 3, Nr. 3). 
161 Zu den Funktionen des Kellers vgl, eid, Hof- und Staatsdienst S. 94-98. 
162 Zum Amt des Kammerschreibers vgl. ebda., S. 188 f (Der ebda, S. 189, erwähnte 
Friedrich Breunning ist nicht in der Rechenkammer tätig gewesen, sondern wie EID 
selbst sagt „ausdrücklich für die Kammerkanzlei und zu Diensten des Herzogs be¬ 
stellt"). Nach den überlieferten Namen war das Amt des Kammerschreibers mit Män¬ 
nern besetzt die Kenntnisse im Rechnungswesen hatten und zumeist schon durch 
ihre Tätigkeit in der lokalen Verwaltung vorgebildet waren, in die sie wohl auch spä¬ 
ter wieder zurückkehrten. 
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