Full text: Landesherr und Landesverwaltung

An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert, während der Regierungszeit der 
Pfalzgrafen Johann I. (bis 1604) und Johann II. (1604-1635)43, erreichte die 
Annäherung zwischen Pfalz-Zweibrücken und Kurpfalz ihren Höhepunkt, da 
infolge vormundschaftlicher Regierungen beide Territorien jahrelang von dem¬ 
selben Fürsten regiert wurden. Als Johann I. 1604 starb, übernahm Kurfürst 
Friedrich IV. die Vormundschaft für dessen Sohn Johann II., führte ihn später in 
die Staatsgeschäfte ein und setzte ihn schließlich zum Vormund für seinenSohn, 
den später als „Winterkönig" bekannt gewordenen Friedrich V., ein. Johann 
sah dieses Amt und die damit verbundenen Aufgaben als so wichtig an, daß er 
während der Dauer der vormundschaftlichen Regierung seine Residenz von 
Zweibrücken nach Heidelberg verlegte. Auch in der Reichspolitik spielte er 
nach dem Tode Kaiser Rudolfs II. eine Rolle, da er bis zur Wahl des neuen Kai¬ 
sers Matthias das der Kurpfalz zustehende Reichsvikariat bekleidete, was be¬ 
deutete, daß er von Januar bis Juni 1612 stellvertretend die Geschäfte des 
Reichsoberhauptes44 führte. Als Friedrich im Jahre 1614 volljährig wurde, zog 
sich Johann II. nach Zweibrücken zurück. 
Bei den starken dynastisch-politischen Verflechtungen wurde Pfalz-Z wei¬ 
brücken beim Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges schon bald in die kriege¬ 
rischen Verwicklungen einbezogen, umso mehr als Johann II. für den zum 
König von Böhmen gewählten Friedrich V. die Statthalterschaft in Heidelberg 
übernahm45. Er gewann aber nicht mehr den Einfluß auf die kurpfälzische Poli¬ 
tik wie in der Zeit von 1610 bis 1614; der politischen Linie stand er skeptisch 
gegenüber. Im September 1621 kehrte er nach Pfalz-Zweibrücken zurück, da er 
es vermeiden wollte, daß sein Territorium in die Katastrophe des mittlerweile 
geächteten Winterkönigs gezogen würde. Er konnte aber vor allem die süd¬ 
lichen Ämter Pfalz-Zweibrückens nicht vor schweren Schäden durch Kriegs¬ 
einwirkungen bewahren. Da seine Neutralitätspolitik - sie wurde von der 
zunächst in Süddeutschland dominierenden kaiserlichen Partei wenig honoriert 
- gescheitert war, schloß sich Johann II. mit anderen bisher ebenfalls neutralen 
protestantischen Fürsten im „Heilbronner Bund" (23. April 1633) den Schweden 
an. Nach der Nördlinger Schlacht 1634 kam es zu einem verheerenden Einfall 
des Generals Gallas in Pfalz-Zweibrücken. Johann mußte mit seiner Familie 
und einem Teil seiner Beamtenschaft nach Metz fliehen, wo er Ende 1635 starb. 
Johanns Sohn und Nachfolger Friedrich (1635-1661) lebte die ersten neun 
Jahre seiner Regierungszeit in Metz im Exil und konnte erst 1644 nach der Auf¬ 
hebung der kaiserlichen Sequesterverwaltung in sein Territorium Pfalz-Zwei¬ 
brücken zurückkehren46. Er residierte zunächst in der Burg Kirkel, bis in Zwei¬ 
brücken Stadt und Schloß wieder einigermaßen aufgebaut waren. Friedrich, 
dessen vier Söhne vor ihm gestorben waren, setzte entsprechend den Richt¬ 
43 Zu ihm press, in NDB 10, S. 514 f. 
44 Vgl. dazu press, Calvinismus und Territorialstaat, S. 479-486, 488-490, 495-501. 
45 Vgl, zum folgenden herrmann, Der Dreißigjährige Krieg, S. 231 ff. 
46 Vgl. dazu herrmann, Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 367. 
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