Full text: Landesherr und Landesverwaltung

gefährdet, denn der nachfolgende Herzog war nicht verpflichtet, die Beamten 
seines Vorgängers weiter zu beschäftigen. Zwar wurden gelegentlich expo¬ 
nierte Räte entlassen oder in den Hintergrund gedrängt; dies geschah besonders 
dann, wenn sie zu sehr mit Person und politischem Kurs des Vorgängers identi¬ 
fiziert wurden. Es wurde aber niemals der Personalbestand völlig ausge¬ 
wechselt; die mittleren und unteren Beamten wurden kaum von den Verände¬ 
rungen berührt. 
Nicht nur durch die Beamten, sondern auch durch die Institutionen war die 
Kontinuität der pfalz-zweibrückischen Verwaltung gewährleistet. Die frühe 
Form der Verwaltung, wie sie von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum ersten 
Drittel des 16. Jahrhunderts zu erkennen war - der Schwerpunkt der Verwal¬ 
tungstätigkeit lag noch in den Ämtern -, bewirkte eine stärkere staatliche Festi¬ 
gung des Territoriums. Während der vormundschaftlichen Regierung für Pfalz¬ 
graf Wolfgang kam es zu einer zentralen Verwaltung in der Residenz Zwei¬ 
brücken. Unter seiner Regierung erfolgte in zunehmendem Maße eine behör¬ 
denmäßige Verfestigung. Während der Regierungszeit der Herzoge Wolfgang 
und Johann I. vollzieht sich die Differenzierung dieser einfachen nur in der 
Kanzlei bestehenden Verwaltung: Regierungskollegium, Rechenkammer, Hof¬ 
gericht und geheime Sphäre werden ausgebildet. Damit war der behördenge¬ 
schichtliche Differenzierungsprozeß zunächst einmal abgeschlossen - abge¬ 
sehen davon, daß die Konsistorialgeschäfte, die bis 1664 von der Regierung aus¬ 
geübt wurden, einer eigenen Behörde, dem reformierten Oberkonsistorium, zu¬ 
gewiesen wurden. Für die Lutheraner wurde 1708 ein Konsistorium einge¬ 
richtet. 
Dieses Schema der Verwaltungsorganisation übernahm Gustav Samuel Leopold 
nach der Zeit der schwedischen Verwaltung. Es war dies die Basis für die 
abschließende Ausgestaltung der Behörden Pfalz-Zweibrückens unter Chri¬ 
stian IV. Dieser Fürst sah seine Verpflichtung darin, der Verwaltung neuen 
Schwung zu geben. Die erfolgten Änderungen führten einerseits zu Zentralisa¬ 
tion und Vereinfachung, andererseits aber auch zu Differenzierung und Res¬ 
sortteilung. Auf dieser Grundlage entwickelte sich der Polizeistaat, der um das 
Wohl seiner Untertanen besorgt war, aber eine starke Bevormundung des Ein¬ 
zelnen zur Folge hatte. 
Diese Organisation blieb in ihren wesentlichen Zügen bis zur französischen 
Besetzung bestehen. Als Kurfürst Max Joseph 1801 allen Ansprüchen auf das 
linke Rheinufer entsagte, wurde die Verwaltung - eine geordnete Tätigkeit der 
Behörden war seit 1793 nicht mehr möglich - nach anderen Gesichtspunkten 
aufgebaut und meist auch mit neuen Beamten besetzt. Die ehemalige Residenz 
Zweibrücken erhielt eine der vier Unterpräfekturen des Départements Don¬ 
nersberg; das Fürstentum Pfalz-Zweibrücken hatte seine Staatlichkeit verloren. 
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