dem pfalz-zweibrückischen Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim mit
dem Hauptort Birkenfeld. Karl wurde Begründer der Linie Pfalz-Birkenfeld, die
1734 zunächst die Nachfolge in Pfalz-Zweibrücken antrat und 1799 die Kur¬
linien beerbte. Herzog Wolfgang hatte für die beiden Hauptlinien Pfalz-Zwei¬
brücken und Pfalz-Neuburg eine klare Primogenitur geschaffen, an der auch
seine Nachkommen festhielten.
Ein Fortschritt in der Verwaltungspraxis ist unter Herzog Wolfgang unver¬
kennbar; er bewirkte eine ausgedehnte Entfaltung obrigkeitlichen Wirkens auf
allen Gebieten. Die Gesetzgebung wurde belebt, das Gerichtswesen neu organi¬
siert und auch das gesamte bürgerliche Leben von oben her gesteuert Durch
polizeiliche Vorschriften, die in besonderen Polizeiordnungen zusammengefaßt
wurden, sollten beispielsweise Luxus, Prunksucht, Wucher, übertriebener Auf¬
wand bei Familienfeiern, Spielen, Zechen und Faulenzen bekämpft werden.
Diese Maßnahmen verursachten ein zahlenmäßiges Ansteigen der Beamten;
aber nach dem Tod Wolfgangs erfolgten wieder zahlreiche Entlassungen. Den
jährlichen Einnahmen von durchschnittlich 26 000 Gulden stand eine Schuld
von mehr als 500 000 Gulden gegenüber38. Deshalb wurde im Neuburger Ver¬
trag (23. November 1569)39 beschlossen, ein Verzeichnis derjenigen Bedienste¬
ten aufzustellen, mit welchen künftig die Hofhaltung, die Regierung und die
Kanzleien besetzt werden sollten.
Aus Ersparnisgründen blieb Johann40 zunächst bei Bruder und Mutter in Neu¬
burg, während die Räte Christoph Landschad, Philipp von Gemmingen, Johan¬
nes Stieber und Heinrich Schwebel für ihn die Regentschaft in Zweibrücken
führten. Erst 1575 übernahm Johann I. selbst die Regierung. Der kaum verän¬
derten Zusammensetzung des Rates entsprach auch der politische Kurs, den
Johann zunächst einschlug. Ebenso wie sein Bruder Philipp Ludwig in Neuburg
stimmte er im September 1577 der Konkordienformel zu - wenn auch unter
großen Bedenken41. Im folgenden Jahr stellte er die Formel auf zwei Konventen
vor Theologen und Laien zur Diskussion; dabei erwies es sich als bedeutsam,
daß in seiner Umgebung einige Männer - vor allem der Superintendent Panta¬
leon Candidus42 sowie der Hofmeister Wolf Wambolt - der reformierten Lehre
zuneigten. Nach einer Theologenversammlung vom 20. November 1578 zog
Johann seine Unterschrift zurück. Damit begann der allmähliche Übergang zum
Calvinismus, der 1588 mit dem Zweibrücker Katechismus, der von Candidus
verfaßt worden war und erst 1599 durch den Heidelberger Katechismus ersetzt
wurde, einen Abschluß fand.
38 Siehe dazu GHA München HU 4291.
39 GHA München HU 4016; vgl. dazu auch eid, Hof- und Staatsdienst, S. 4.
40 Zu ihm PRESS, in NDB 10, S. 513 f (mit weiterführender Literatur).
41 Vgl. dazu und zum folgenden koch, Der Übergang von Pfalz-Zweibrücken vom Luther¬
tum zum Calvinismus.
42 Zu ihm biundo, in NDB 3, S. 121f; siehe dazu auch S. 48, Anm. 120.
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