Full text: Landesherr und Landesverwaltung

War es durch den Marburger Vertrag für Pfalz-Zweibrücken zu territorialen 
Einbußen gekommen27, so ermöglichten rund zehn Jahre später die Bestimmun¬ 
gen des Heidelberger Sukzessionsvertrages (2. November 1553) eine Erweite¬ 
rung des Besitzes. Von pfälzischer Seite mußte bereits seit den 1540er Jahren 
befürchtet werden, daß mit dem Aussterben der alten Kurlinie die bayerischen 
Herzoge die Nachfolge in der Pfalz anstreben würden. Deshalb versuchten die 
pfälzischen Linien durch rechtzeitige vertragliche Vereinbarungen über die 
Erbfolge in Kurpfalz die Voraussetzungen für einen reibungslosen Regierungs¬ 
wechsel zu schaffen. Beim Abschluß des Heidelberger Vertrages ging man von 
dem Grundsatz aus, daß künftig jede weitere Zersplitterung des kurpfälzischen 
Gebietes zu vermeiden sei28. „Infolgedessen sollte Pfalz-Zweibrücken als Aus¬ 
gleich für die Nachfolge der Linien Pfalz-Neuburg und Pfalz-Simmern in der 
Kurwürde nur die kurpfälzischen Anteile an der Herrschaft Guttenberg und an 
Alsenz, die Grafschaft Lützelstein in den nördlichen Vogesen, mit Ausnahme 
des der Universität Heidelberg inkorporierten Besitzes der Klöster Lixheim und 
Graufthal, und die pfalz-simmerische Hälfte der Hinteren Grafschaft Sponheim 
erhalten"29. Als nach dem Tod Ottheinrichs (12. Februar 1559) Friedrich von 
Pfalz-Simmern Kurfürst wurde, erhielt Pfalz-Zweibrücken die im Heidelberger 
Vertrag vorgesehenen Gebiete, von denen man 1566 Lützelstein Pfalz-Veldenz 
überließ30. 
Pfalzgraf Wolfgang erscheint - betrachtet man sein Leben31 - als ein engagier¬ 
ter, weit über die Grenzen seines Territoriums hinaus wirkender Fürst. Bei man¬ 
chen seiner Unternehmungen bleiben seine Beweggründe allerdings ungewiß; 
so fäßte er 1569 den Entschluß, nachdem er sich in Deutschland nicht an den 
Glaubenskämpfen beteiligt hatte, durch ein Hilfsunternehmen zugunsten der 
Hugenotten in die französischen Glaubenskämpfe einzugreifen, und sicherte 
nach geheimen Verhandlungen mit Abgesandten der Königin Johanna von 
Navarra, ihres Sohnes Heinrich und des Prinzen von Conde die Aufstellung 
von etwa 15 000 Mann zu. Dies gelang, obgleich ihn die übrigen protestan¬ 
tischen Fürsten nicht so unterstützt hatten, wie er es erwartet hatte. Durch das 
Elsaß, die burgundische Pforte und in einem von der katholischen Seite nur 
27 Zum letzten Mal wurde durch den Marburger Vertrag ein künftig unter eigener Lan¬ 
desherrschaft stehendes Gebiet aus dem pfalz-zweibrückischen Territorialbestand her¬ 
ausgelöst Zwar führten Ausstattungen für jüngere Söhne wiederholt zu Erbteilungen, 
aber dies geschah immer unter dem Vorbehalt, daß die Landeshoheit der regierenden 
Hauptlinie aufrechterhalten würde (vgl. dazu herrmann, Das Herzogtum Pfalz-Zwei¬ 
brücken, S. 362). 
28 Vgl. dazu ebda. 
29 Ebda. Vgl. dazu auch gümbel, Geschichte des Fürstentums Pfalz-Veldenz, S. 34 ff; Leh¬ 
mann, Vollständige Geschichte, S. 335 ff; menzel, Wolfgang von Zweibrücken, 
S. 132-135. 
30 Vgl. dazu LEHMANN, Vollständige Geschichte, S. 507. 
31 Siehe dazu ney, in ADB 44, S. 76-87; menzel, Wolfgang von Zweibrücken; v schlich¬ 
tegroll, Herzog Wolfgang von Zweibrücken; ney, Pfalzgraf Wolfgang; kurze, Pfalz¬ 
graf Wolf gang. 
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