Full text: Landesherr und Landesverwaltung (11)

Klimas zwischen beiden Territorien, sondern endete mit Kaspars Ausschaltung 
„in einer einem Staatsstreich gleichkommenden Aktion seines jüngeren Bru¬ 
ders Alexander"22. Herzog Alexander (1489-1514) schloß sich, als zu Beginn des 
16. Jahrhunderts sich für Pfalzgraf Ruprecht, Sohn Kurfürst Philipps von der 
Pfalz, die Möglichkeit zur Erbfolge im Herzogtum Bayern-Landshut eröffnete, 
der gegen den Kurpfälzer gerichteten Koalition des Markgrafen von Ansbach, 
der Reichsstadt Nürnberg und des Schwäbischen Bundes an23. Eine Annähe¬ 
rung zwischen Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken kam erst in der nächsten Gene¬ 
ration unter Kurfürst Ottheinrich und Herzog Wolfgang zustande. Das gemein¬ 
same Bekenntnis zur Reformation führte zu einem freundschaftlichen Verhält¬ 
nis und zur engen politischen Zusammenarbeit Fehlte allerdings die Überein¬ 
stimmung des konfessionellen Standpunktes wie unter dem Lutheraner Wolf¬ 
gang und dem calvinistischen Kurfürsten Friedrich III., so waren die alten 
Spannungen wieder lebendig. 
Durch sein gewaltsames Vorgehen gegen seinen mitregierenden Bruder Kaspar 
hatte Alexander die Alleinherrschaft durchgesetzt und damit eine erneute Tei¬ 
lung des Territoriums verhindert. Testamentarisch setzte er seinen ältesten 
Sohn Ludwig (1514-1532) zu seinem alleinigen Nachfolger ein24. Der jüngere 
Sohn Ruprecht erhielt Pfründen an den Domstiften Mainz und Straßburg; die 
geistlichen Weihen hat er anscheinend nie empfangen. Nach Ludwigs II. Tod im 
Jahr 1532 führte Ruprecht25 die vormundschaftliche Regierung für seinen 
Neffen Wolfgang. Als dieser im Oktober 1543 die Regierung selbst übernahm, 
blieben die bisherigen Räte, nachdem sie einen Rechenschaftsbericht über ihre 
Tätigkeit abgelegt hatten, weiterhin im Amt Obgleich Ruprecht bereits in 
jungen Jahren allen Erbansprüchen auf das Territorium Pfalz-Zweibrücken ent¬ 
sagt hatte, dürfte die erfolgte Gründung einer Familie in ihm den Gedanken 
nach einer standesgemäßen Ausstattung geweckt haben. Er schloß unter Ver¬ 
mittlung des Landgrafen von Hessen am 3. Oktober 1543 mit seinem Neffen 
Wolfgang den Marburger Vertrag26, welcher ihm und seinen Erben ein Gebiet 
zuwies, das sich zu dem selbständigen Territorium Pfalz-Veldenz mit Sitz und 
Stimme im Reichsfürstenrat entwickelte. 
22 herrmann, Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 360. lehmann (Vollständige Ge¬ 
schichte, S. 216) begründet den „Staatsstreich1' Alexanders damit, daß Kaspar „ein 
äußerst gefährliches und nachtheiliges Unternehmen gegen die herzogliche Familie so¬ 
wie gegen Land und Leute angesponnen" habe. Kaspar hatte sich mit seinem Vater 
entzweit und Aufnahme bei der Kurpfalz, dem alten Gegner seines Vaters, gefunden; 
dieses Verhalten spielte sicherlich bei seiner Ausschaltung mit 
23 Vgl. dazu häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. I, S. 469 ff. 
24 Siehe dazu molitor, Urkundenbuch Zweibrücken, S. 102-104, 
25 Zu Ruprecht siehe ney, in ADB 29, S. 740-743; vgl. besonders lehmann, Vollständige 
Geschichte, S. 288-318; gümbel, Geschichte des Fürstentums Pfalz-Veldenz, S. 9 ff; 
molitor, Geschichte einer Fürstenstadt, S. 172-190. 
26 GHA München HU 3726. Siehe dazu auch gümbel, Geschichte des Fürstentums Pfalz- 
Veldenz, S. 9-12, 18-21. 
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