Full text: Landesherr und Landesverwaltung

über die Nordgrenze des Elsaß endgültig beseitigt219. Nun konnte sich Ludwig 
XV. rühmen, jenes Ziel erreicht zu haben, das Ludwig XIV. in zahlreichen 
Kriegen angestrebt hatte, nämlich die vollständige Erfüllung der an den West¬ 
fälischen Frieden geknüpften französischen Prätentionen. 
Für die Bereitwilligkeit, den französischen Wünschen nachgekommen zu sein, 
wurden Christian IV. und Friedrich Michael durch französische Subsidien reich 
entlohnt220. Christian IV. erhielt jährliche Hilfsgelder von 300 000 livres für die 
Zeit von acht Jahren vom Zeitpunkt des Austausches von Selz und Hagenbach 
an. Diese sollten jährlich um 100 000 livres steigen, wenn er seine Zusagen in 
bezug auf Bergzabern und Billigheim erfüllt habe. Ferner bekam er für die bei¬ 
den Jahre, für die er nach Erlöschen des Unionsvertrages (April 1764) keine 
Subsidien erhalten hatte, eine einmalige Entschädigung von 400 000 livres. 
Friedrich Michael mußte sich mit einem jährlichen Ehrengeschenk von 50 000 
livres zufrieden geben, welches auf dessen Söhne Karl August und Maximilian 
unter der Bedingung übertragbar war, daß beide zu gegebener Zeit dem Vertrag 
beitraten. In einer eigenen Akte vom 9. Mai 1766 mußte sich der französische 
König verpflichten, den Herzog und dessen Bruder gegen alle Verfolgung, 
Beunruhigung und Schädigung, die ihnen durch diesen Vertrag seitens des 
Kaisers und des Reichs oder irgendeiner anderen Macht oder eines anderen 
Staates, gleich wer dies sein könnte, zu schützen und zu bewahren221 - es 
scheint, daß sich Christian IV. über das reichsrechtlich Unzulässige seiner 
Handlungsweise durchaus bewußt war. Die Gründe, die Christian IV. zu diesem 
Schritt bewogen haben, bleiben weitgehend verborgen. Wahrscheinlich übte 
Frankreich Druck auf Pfalz-Zweibrücken aus222. Die enge Verbundenheit des 
Herzogs mit der französischen Kultur und Lebensart sowie das ständige Ange¬ 
wiesensein auf die französischen Subsidien machen seine Handlungsweise 
begreiflich. 
Die von Frankreich im Schwetzinger Vertrag so mühsam zustandegebrachte 
Freundschaft zwischen Christian und Karl Theodor, in dem beide die bisherigen 
„Irrungen" freundschaftlich beilegten, sollte jedoch nicht lang andauern. Ein 
jahrelang sich hinziehender Streit um die Verehelichung der beiden Neffen - 
sowohl Karl Theodor wie Christian wollten sich dadurch den Einfluß auf ihre 
voraussichtlichen Erben sichern - war Ursache einer erneuten Trübung der 
Beziehungen zwischen den beiden Höfen223. Dieser Konflikt war noch nicht 
beigelegt, als Christian am 5. November 1775 erst 53-jährig auf seinem Jagd¬ 
219 fallex, La question de la Queich, S. 9. 
220 Siehe dazu Art. 7 der Erklärung: AAE Paris Corr. Pol. Palatinat-Deux Ponts, Supplé¬ 
ment 5, fol. 101-101'. 
221 Vgl. dazu fallex, La question de la Queich, S. 9. 
222 Vgl. dazu baumann, Herzog Christian IV., S. 116. 
223 Siehe dazu strauven, Die wittelsbachischen Familienverträge, S. 234 ff; baumann, 
Herzog Christian IV., S. 116 f. 
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