den blieb. So kam es zur Bildung der pfälzischen Nebenlinien Pfalz-Neu¬
markt16, Pfalz-Zweibrücken und Pfalz-Mosbach17. Während die Linien Pfalz-
Neumarkt und Pfalz-Mosbach bereits im 15. Jahrhundert erloschen und die
Territorien an die Hauptlinie zurückgefallen sind, führte die sich verästelnde
Linie Pfalz-Zweibrücken bis zur Französischen Revolution ein Sonderdasein
und beerbte 1799 zwei Kurfürstentümer.
Es dauerte ein Jahrhundert, bis in wechselvollen diplomatischen und kriege¬
rischen Auseinandersetzungen die Existenz Pfalz-Zweibrückens als selbständi¬
ges Territorium gesichert war. Zu seinem bei der Teilung von 1410 erhaltenen
Besitz - es waren dies Gebietsteile ohne natürlichen Mittelpunkt18 - konnte
Pfalzgraf Stephan (1410-1459) nach dem Tod seines Schwiegervaters, Graf
Friedrich III. von Veldenz, noch die Grafschaft Veldenz und Teile der Graf¬
schaft Sponheim19 hinzufügen20. Ein Erbvertrag, der zwischen Stephan und
Friedrich am 16. September 1444 besiegelt wurde, ließ zwei neue wittelsbachi-
sche Linien, Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken, entstehen: Stephans älte¬
ster Sohn Friedrich, der Begründer der Linie Pfalz-Simmern, erhielt den Anteil
an der Grafschaft Sponheim; Ludwig wurden die Grafschaft Veldenz und die
Grafschaft Zweibrücken zugewiesen. Den Kristallisationskern des Fürstentums
Pfalz-Zweibrücken bildete ein Gebiet, das sich von der oberen Nahe beiderseits
des Glans nach Süden bis zur heutigen deutsch-französischen Grenze fortsetzte
und größtenteils auf dem östlichen Ufer der Blies blieb.
Die Anfänge der pfalz-zweibrückischen Territorialgeschichte am Beginn des 15.
Jahrhunderts waren durch das gestörte Verhältnis zur Kurpfalz einer starken
Belastung unterworfen. Kann Stephans Verhältnis zur Kurpfalz noch als „leid¬
lich" bezeichnet werden, so brach unter seinem Sohn Ludwig I. (1459-1486) der
Konflikt offen aus. In vier Fehden, während der Jahre 1452/53 und 1455, von
November 1459 bis Juni 1461 sowie 1470/71, gehörte Ludwig zu den kurpfälzi¬
schen Gegnern in der Hoffnung, die ungeklärte Frage nach der Rechtsnatur sei¬
ner kurpfälzischen Lehen - Mannlehen oder Kunkellehen - nach einem siegrei¬
chen Waffengang für sich positiv zu entscheiden. Letztlich wirkten sich die
Auseinandersetzungen mit Kurpfalz negativ aus und hatten für Pfalz-Zwei¬
brücken territoriale Verluste21 zur Folge. Eine Annäherung an Kurpfalz suchte
Ludwigs älterer Sohn Kaspar; dies brachte aber keine Besserung des politischen
16 Siehe dazu volkert, Oberpfalz, S. 1323-1327.
17 Ebda., S. 1327 f.
18 Die Gebiete waren größtenteils erst in den letzten Jahrzehnten erworben worden und
daher noch nicht so stark von dem inneren Territorialausbau, der den kurpfälzischen
Kernbesitz auszeichnete, erfaßt Die Grafschaft Zweibrücken war noch an Lothringen
verpfändet so daß Stephan erst die Mittel aufbringen mußte, um in den Besitz des ihm
zustehenden väterlichen Erbteiles zu kommen.
19 Siehe dazu herrmann, Die Grafschaft Sponheim, S. 340-342.
20 Vgl. dazu und zum folgenden gümbel, Geschichte des Fürstentums Pfalz-Veldenz,
S. 3 f, und herrmann, Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 350.
21 Siehe dazu lehmann, Vollständige Geschichte, S. 99-129, 133-140, 159, 165-179,212.
16