genannt - sind die Geheimen Räte von Wrede und de Savigny, sowie die Regie¬
rungsräte von Jakob zu Hollach, Heinzenberg105 und seit 1737 der vom hessen-
hanauischen in den pfalz-zweibrückischen Dienst getretene Borngesser106.
Das Kabinettskollegium entwickelte sich zwar unter Karoline zur obersten
Landesbehörde, aber es stellte zunächst doch eher eine Fachbehörde für
Außenpolitik, Haussachen und wichtige Landesangelegenheiten dar, als ein
über den Landeskollegien stehendes Organ107. In dieser anfangs noch wenig
gefestigten Stellung ist diese Einrichtung nur als eine erste Stufe zu betrachten,
die seit den 1740er Jahren zur umfassenden, die gesamte Staatstätigkeit an¬
leitenden Behörde des Absolutismus hinführte108. Eine Ordnung, nach der sich
das Kabinettskollegium gerichtet hätte, ist niemals ausgearbeitet worden.
Zunächst wurde dies vermutlich durch die beiden dominierenden Persönlich¬
keiten von Wrede und de Savigny verhindert, später ergab sich dafür bei dem
eingespielten Geschäftsgang keine zwingende Notwendigkeit. Zweifelsohne hat
Wrede die pfalz-zweibrückische Politik während der Regentschaft bestimmt109,
nach außenhin leitete freilich Karoline weiterhin die Staatsverwaltung bis in
alle Einzelheiten.
2. Die Regierungsweise Christians IV.
Zur Ausbildung hatte Karoline ihre beiden Söhne Christian und Friedrich
Michael von 1737 bis 1739 an die Universität Leyden geschickt; anschließend
hielten sie sich annähernd ein Jahr in Paris auf110. Nachdem Christian im Juli
1740 nach Zweibrücken zurückgekehrt war, wurde er mit achtzehn Jahren für
volljährig erklärt111 und übernahm am 22. November 1740 die Regierung des
Fürstentums112. Trotz häufiger Abwesenheit vernachlässigte Christian IV.
keineswegs die Regierung seines Landes; er leitete weiterhin die Sitzungen des
Kabinettskollegiums113 114, in dem Wrede das tonangebende Mitglied blieb. Dessen
Bedeutung unterstrich Christian 1747 mit der Beförderung zum Premier¬
minister^1 4.
105 LA Speyer B 24, Nr. 1, fol. 487.
106 LA Speyer B 2, Nr. 3283, fol. 12.
107 Siehe dazu Ohnmaasgebiiche Gedancken über die Verfassung des Herzogthums Zwey-
brücken. BayHStA München K.bl. 405/4, fol. 11-20'.
108 Ebda., fol. 16-17'.
109 Siehe dazu Übersicht der Staatsgeschäfften [...] des Freiherrn von Wrede. LA Speyer B 6,
o. Nr.
110 GHA München KA 466 1/2, fol. 7. Vgl. dazu auch Schmidt, Geschichte der Erziehung
der Pfälzischen Wittelsbacher, S. CLXXV-CLXXVII.
111 GHA München KA 466 1/2, fol. 8. Vgl. dazu auch DU moulin-eckart, Zweibrücken
und Versailles, S. 239.
112 Siehe dazu BayHStA München Fürstensachen, Nr. 1244.
113 GHA München KA 466 1 /2, fol. 21.
114 LA Speyer B 2, Nr. 3294 (Konzept).
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