ein Schreiben61 überreichen, in welchem er Einspruch gegen die für ihn nach¬
teiligen Verhandlungen zwischen Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken erhob.
Gleichzeitig richtete Christian III. an den Kaiser das Ersuchen, sein Erbrecht auf
Pfalz-Zweibrücken zu bestätigen62; er erreichte aber lediglich einen Reichshof¬
ratsbeschluß, der den pfälzischen Kurfürsten aufforderte, sich in zwei Monaten
zu Christians Ansprüchen zu äußern63, Patricks Mission verlief erfolglos; Karl
Philipp lehnte jede Verhandlung über die Erbfrage mit der Begründung ab, daß
eine solche Auseinandersetzung, wenn sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers
stattfinde, einen peinlichen Eindruck auf diesen machen müsse64.
In Zweibrücken hatten sich die Verhältnisse weiterhin zugunsten der kurpfälzi¬
schen Interessen gewandelt. Wernigk, der eine letzte Stütze der birkenfeldi-
schen Partei gewesen war, war am 23. Juni 1724 entlassen worden, weil er mit
seinem Schwager Schorrenburg verbotenerweise in Korrespondenz stand65 66. Die
Kanzlerschaft Haumüllers begann sich nun auszuwirken. Man rede stark von
einer Veränderung der Beamten auf dem Land, berichtet Atzenheim im August
Christian III., um solche Stellen Haumüllerschen Creaturen zuzuwenden66 Dank
der Mithilfe Haumüllers, der neben Luise Dorothea den größten Einfluß auf den
Herzog ausübte, gelang es Kurpfalz67 um die Wende 1724/25, Truppen in Zwei¬
61 Christian III. an Karl Philipp, Rappoltsweiler 4.5.1724. GHA München KA 479/1.
62 Christian III. an den Kaiser, Rappoltsweiler 9.6.1724. GHA München KA 478/1.
63 Reichshofratsbeschluß vom 22. Juni 1724. GHA München KA 478/1.
64 Karl Philipp an Christian III., Schwetzingen 18.5.1724. GHA München KA 479/1.
65 Atzenheim an Patrick, Birkenfeld 28.8.1724. GHA München KA 479/1. Vgl. dazu auch
Crollius, Commentarius de cancellariis, S. 154.
66 Atzenheim an Christian III., Birkenfeld 14.8.1724. GHA München KA 479/1.
67 Nachdem eine Unterredung des kurpfälzischen Gesandten in Wien mit dem Grafen
Wurmbrand-Stuppach, ergeben hatte, daß man in Wien der Absicht des Kurfürsten bei
Lebzeiten des Herrn Herzogs zu Pfalz-Zweibrücken mittels der Eventualhuldigung der
Untertanen und einer Besatzung von etwa 50 Mann [...] zum Besitz sothanen Herzogtums
zu gelangen, wohlwollend gegenüberstand (Francken an Karl Philipp, Wien 1.11.1724.
GHA München KA 484/4), schien die Zeit für den Mannheimer Hof reif zu sein, seine
Pläne durchzuführen. Konnte man Pfalz-Zweibrücken noch vor dem Tod des Herzogs
durch kurpfälzische Truppen besetzen und hatten kurpfälzische Vertrauensleute bei
der Todesnachricht sofort die Besitzergreifung für den Kurfürsten vorgenommen, so
würde Frankreich - so dachte man in Mannheim - einlenken müssen. Der Erbprinz
von Sulzbach, Joseph Karl Emanuel, in dessen Begleitung sich der Hofrat Wilhelm
Heinrich Cramer von Clauspruch unauffällig in Zweibrücken einfinden würde, sollte
Gustav Samuel Leopold einen Besuch abstatten und diesen veranlassen, seine Truppen
zu entlassen und ein kurpfälzisches Bataillon in seiner Residenz aufzunehmen oder -
sollte dies nicht möglich sein - wenigstens die protestantischen Offiziere ihres Amtes
zu entheben. Cramer bekam den Auftrag, alles was Haumüller dazu Vorteilhaftes und
Diensames vorschlagen wird, mit demselben in engem Vertrauen und mit Vermeidung
alles Aufsehens reiflich [zu] überlegen und beratschlagen. Karl Philipp an Cramer,
Mannheim 16.11.1724. GHA München KA 484/4.
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