Full text: Landesherr und Landesverwaltung

entwicklung der Zeit von einer Art Mode bestimmt war, wobei die kleineren 
Fürstentümer die größeren Territorialstaaten nachahmten. Die Frage nach dem 
Einfluß von Vorbildern auf neue Organisationsformen im Bereich der Verwal¬ 
tung erfordert es, eine Fragestellung anzuwenden, die'im Vergleich den allge¬ 
meinen Erscheinungen und Besonderheiten ihre sinnvolle Zuordnung ermög¬ 
licht Allerdings sind vorschnelle Verallgemeinerungen der Ergebnisse zu ver¬ 
meiden, da man von Territorialstaat zu Territorialstaat unterschiedliche poli¬ 
tische, soziale und wirtschaftliche Strukturen vorfindet. Die an den speziellen 
Verhältnissen und Ausgestaltungen Pfalz-Zweibrückens gewonnenen Ergeb¬ 
nisse bieten sich wohl deshalb zum Vergleich an, weil dieses Territorium mit 
der Vielzahl der kleineren Reichsfürstentümer, die in Mittel- und Süddeutsch¬ 
land lagen, den engen Raum gemeinsam hatte. 
Bei der vergleichenden Betrachtung, die jedoch nicht in einem eigenen Ab¬ 
schnitt thematisiert wird, liegt der Akzent einmal auf den benachbarten Territo¬ 
rien, ferner auf denjenigen Territorien, die durch dynastische Verbindungen in 
das engere Blickfeld der pfalz-zweibrückischen Politik gerückt waren. Ver¬ 
gleichend werden auch andere Territorien des Reiches herangezogen, von 
denen, soweit zu ersehen ist, keine direkten Einflüsse auf Pfalz-Zweibrücken 
ausgegangen sind. Die dabei erkennbaren Übereinstimmungen oder Abwei¬ 
chungen in der Organisation der Verwaltung sollen es ermöglichen, die Ver¬ 
hältnisse des Fürstentums in den größeren historischen Zusammenhang der 
frühneuzeitlichen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte zu stellen. 
Es kann sich jedoch in dieser Arbeit nicht allein darum handeln, daß das Behör¬ 
denwesen dargestellt und analysiert wird, sondern es ist auch wichtig, die ver¬ 
schiedenen Kräfte in ihrer Beziehung zueinander zu beschreiben, die an der 
Gestaltung des absolutistischen Staates vor der Französischen Revolution mitge¬ 
wirkt haben. So sind die organisatorischen Neuordnungen stets in enger Ver¬ 
bindung mit den Trägern der Verwaltung, den Beamten, zu zeigen. Es erwies 
sich jedoch auch ein vergleichender Blick auf die evangelische Pfarrerschaft als 
notwendig; Theoretiker und Praktiker des Absolutismus sahen in den Geist¬ 
lichen einen eigenen Berufsstand, der dem Staat zugeordnet war. Indem Beam¬ 
tentum und Pfarrstand unter sozialgeschichtlichen Aspekten betrachtet werden, 
ergibt sich mit diesem Ergebnis m.E. ein bescheidener Beitrag zu einer diffe¬ 
renzierteren Einschätzung des Beamtentums und Pfarrstandes im früh¬ 
neuzeitlichen Territorialstaat, zu einem für das Verständnis des Regierungs¬ 
und Verwaltungssystems wichtigen Komplex, der bisher in der Forschung sehr 
am Rande behandelt worden ist?. 
7 Arbeiten, die sich ausschließlich eine Analyse der zentralen Beamtenschaft zum Ziel 
setzten, beschäftigen sich zumeist mit dem Aufstieg des Bürgertums im 16. Jahrhun¬ 
dert. Für das 18. Jahrhundert liegen kaum Untersuchungen vor. Für Kurhannover 
wäre zu verweisen auf lampe, Aristokratie, FJofadel und Staatspatriziat Zu Beamten 
und Pfarrern siehe bes. Franz, Beamtentum und Pfarrerstand. 
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