Full text: Landesherr und Landesverwaltung

dauerte es noch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, bis sie im Ratskollegium eine 
führende Rolle übernommen hatten. Betrachtet man diesen Vorgang von der 
Mitte des 17. Jahrhunderts her, so ist nicht nur eine fortschreitende Tendenz 
zur Intensivierung der Verwaltungstätigkeit zu erkennen, sondern es wird auch 
der Anfang zu einer sozialen Umschichtung innerhalb des Beamtentums sicht¬ 
bar. In steigendem Maß gewannen die bürgerlichen gelehrten Räte an Einfluß, 
indem sie nach und nach den Ratsdienst der bisherigen, ausschließlich adligen 
Räte übernahmen. Eingeleitet wurde diese Entwicklung einerseits durch die 
Kanzlei, also durch jenes Amt, das sich von der landesherrlichen Beurkun¬ 
dungsstelle des 15. Jahrhunderts allmählich zur zentralen inneren Landesver¬ 
waltung und in begrenztem Umfang auch zur Zentrale der äußeren politischen 
Beziehungen erweitert hatte24, und andererseits durch die Rechenkammer, die 
zwar erheblich später als die Kanzlei als Behörde in Erscheinung trat25, aber 
dann in gleicher Weise bürgerlichen Beamten Eingang in die Verwaltung er¬ 
möglichte. 
Im Gegensatz zu jenen Räten, die nur auf jeweiliges Erfordern des Fürsten von 
Haus aus am Hof erschienen und dort zusammen mit den ebenfalls adligen Hof¬ 
beamten ihren Herrn berieten, waren die gelehrten Räte als ordentliche Räte 
zum dauernden Aufenthalt am Hofe verpflichtet26. Unter Pfalzgraf Wolfgang 
(1543-1569) wirkten außer einem Hoffmeister adelicher Extraction im ganzen 
neun bürgerliche und vier adlige Räte in der Kanzlei; dagegen waren unter den 
Räten von Haus aus acht adlig und fünf bürgerlich27. Während der Regie¬ 
rungszeit Johanns I. (1575-1604) trat das Bürgertum zahlenmäßig noch stärker 
hervor: Es war mit acht Mitgliedern im Ratskollegium und mit zwei unter den 
Räten von Haus aus gegenüber jeweils zwei adligen Kollegen vertreten. Für 
seine gesteigerte Bedeutung spricht auch die Tatsache, daß ein Großteil der mit 
wichtigen diplomatischen Aufgaben betrauten Räte bürgerlich waren; zudem 
hatte das Bürgertum den ständig wachsenden Bedarf an unteren Beamten - Se¬ 
kretären, Schreibern usw. - zu decken. Dennoch führte die besonders in der 
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verstärkte Heranziehung von bürgerlichen, 
meist juristisch geschulten und oftmals landfremden Beamten nie zu einem 
24 Siehe dazu das Kapitel „Das Ratskollegium''. 
25 Siehe dazu das Kapitel „Die Rechenkammer1'. 
26 Vgl. dazu sowie zum folgenden eid, Hof- und Staatsdienst, S. 171-173. 
27 Diese Zahlenverhältnisse sind entnommen aus einem Bericht über die Besetzung der 
Regierung und Rentkammer des Fürstentums Pfaiz-Zweibrücken zur Zeit des Pfalzgrafen 
Wolfgang und beim Regierungsantritt des königlich Schwedischen Gouverneurs Gabriel 
Turesson Oxenstierna (Zweibrücken 1699 Juli 6). Riksarkivet Stockholm, Skrivelser tili 
Kungl. Maj:t frän Regeringen, Zweibrücken 1697-1718 (Freundliche Mitteilung von 
Herrn Lothar Kinzinger). 
114
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.