dauerte es noch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, bis sie im Ratskollegium eine
führende Rolle übernommen hatten. Betrachtet man diesen Vorgang von der
Mitte des 17. Jahrhunderts her, so ist nicht nur eine fortschreitende Tendenz
zur Intensivierung der Verwaltungstätigkeit zu erkennen, sondern es wird auch
der Anfang zu einer sozialen Umschichtung innerhalb des Beamtentums sicht¬
bar. In steigendem Maß gewannen die bürgerlichen gelehrten Räte an Einfluß,
indem sie nach und nach den Ratsdienst der bisherigen, ausschließlich adligen
Räte übernahmen. Eingeleitet wurde diese Entwicklung einerseits durch die
Kanzlei, also durch jenes Amt, das sich von der landesherrlichen Beurkun¬
dungsstelle des 15. Jahrhunderts allmählich zur zentralen inneren Landesver¬
waltung und in begrenztem Umfang auch zur Zentrale der äußeren politischen
Beziehungen erweitert hatte24, und andererseits durch die Rechenkammer, die
zwar erheblich später als die Kanzlei als Behörde in Erscheinung trat25, aber
dann in gleicher Weise bürgerlichen Beamten Eingang in die Verwaltung er¬
möglichte.
Im Gegensatz zu jenen Räten, die nur auf jeweiliges Erfordern des Fürsten von
Haus aus am Hof erschienen und dort zusammen mit den ebenfalls adligen Hof¬
beamten ihren Herrn berieten, waren die gelehrten Räte als ordentliche Räte
zum dauernden Aufenthalt am Hofe verpflichtet26. Unter Pfalzgraf Wolfgang
(1543-1569) wirkten außer einem Hoffmeister adelicher Extraction im ganzen
neun bürgerliche und vier adlige Räte in der Kanzlei; dagegen waren unter den
Räten von Haus aus acht adlig und fünf bürgerlich27. Während der Regie¬
rungszeit Johanns I. (1575-1604) trat das Bürgertum zahlenmäßig noch stärker
hervor: Es war mit acht Mitgliedern im Ratskollegium und mit zwei unter den
Räten von Haus aus gegenüber jeweils zwei adligen Kollegen vertreten. Für
seine gesteigerte Bedeutung spricht auch die Tatsache, daß ein Großteil der mit
wichtigen diplomatischen Aufgaben betrauten Räte bürgerlich waren; zudem
hatte das Bürgertum den ständig wachsenden Bedarf an unteren Beamten - Se¬
kretären, Schreibern usw. - zu decken. Dennoch führte die besonders in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verstärkte Heranziehung von bürgerlichen,
meist juristisch geschulten und oftmals landfremden Beamten nie zu einem
24 Siehe dazu das Kapitel „Das Ratskollegium''.
25 Siehe dazu das Kapitel „Die Rechenkammer1'.
26 Vgl. dazu sowie zum folgenden eid, Hof- und Staatsdienst, S. 171-173.
27 Diese Zahlenverhältnisse sind entnommen aus einem Bericht über die Besetzung der
Regierung und Rentkammer des Fürstentums Pfaiz-Zweibrücken zur Zeit des Pfalzgrafen
Wolfgang und beim Regierungsantritt des königlich Schwedischen Gouverneurs Gabriel
Turesson Oxenstierna (Zweibrücken 1699 Juli 6). Riksarkivet Stockholm, Skrivelser tili
Kungl. Maj:t frän Regeringen, Zweibrücken 1697-1718 (Freundliche Mitteilung von
Herrn Lothar Kinzinger).
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