Full text: Landesherr und Landesverwaltung (11)

zunehmenden Schriftlichkeit neuzeitlicher Verwaltung wird der seit dem 17. 
Jahrhundert nachweisbare Amtsschreiber159. Die ständigen Berichte und Rück¬ 
fragen von den unteren Beamten über die Verwaltungshierarchie bis hinauf zur 
Regierung sowie die Entscheidungen in der umgekehrten Richtung konzen¬ 
trierten sich arbeitsmäßig beim Amtsschreiber, der alles aufzuschreiben, zu 
kopieren, zu registrieren und zu inventarisieren hatte. 
Wurden die wichtigsten Beamten der Amtsverwaltung kurz in ihren Funktio¬ 
nen dargestellt, so sollen nun diese Dienststellen in den mehr oder minder 
systematischen Aufbau der Gesamtverwaltung eines Amtes160 eingeordnet 
werden. Bei einer Betrachtung der Beamten nach den Funktionsbereichen erge¬ 
ben sich zwei Hauptgruppen161: die Justizbeamten und die Rezeptoren. Als 
Jusüzbeamte wirkten in erster Linie der Amtmann und der Landschreiber. 
Exekutivbeamte waren die Amtsknechte, Amtsreiter und Amtsboten, schlie߬ 
lich auch der Scharfrichter. Auf unterster Ebene war auch jeder 
Dorfschultheiß162 und jeder Gerichtsschreiber ein vom Landesherrn bestellter 
Rechtspfleger. Die zweite Gruppe, die Rezeptoren, waren Verwaltungsbeamte 
auf dem Wirtschafts- und Steuersektor. Eine klare Grenze gegenüber der ersten 
Gruppe läßt sich nicht ziehen; die Amtsrezeptoren standen unter der Auf¬ 
sicht der Oberbeamten, insbesondere des Landschreibers, dem alle Einnehmer, 
soweit sie nicht direkt an eine Zentralbehörde gebunden waren, mit ihrer Ab¬ 
rechnung zugeordnet waren163. Auf eigenem Sachgebiet wirkten die Keller. 
Mit der Gliederung in zwei Gruppen ist das Amtspersonal aber noch nicht voll¬ 
ständig erfaßt; es sind die einer eigenen Zentralbehörde zuständigen, aber regio¬ 
nal auf der Oberamtsbasis organisierten Forstbeamten zu nennen164, Amts¬ 
chirurgen und Amtsphysici rundeten das Bild eines aus einfachen Anfängen zu 
einem differenzierten Gebilde gewordenen Verwaltungsapparates ab. Neben 
den genannten Stellen, welche die Institutionen des Amtes bildeten, waren Ein¬ 
richtungen des staatlichen und kirchlichen Lebens wirksam, die sich der geo¬ 
graphischen Gestalt des Amtes als vorgeprägter Form bedienten. Jedem der vier 
Oberämter wurde 1664 ein Inspektor zugeteilt, der die Verbindung der Pfar¬ 
reien mit der obersten Kirchenbehörde, dem Oberkonsistorium in Zweibrücken, 
herstellen sollte. Außerdem sei auf den militärischen Aufgabenbereich hinge¬ 
wiesen, für den eigene Organisationen gebildet wurden165; diese waren auch 
159 Siehe dazu die Bestallungen LA Speyer B 2, Nr. 3428-3429. 
160 Zu den folgenden Ausführungen wurden die Akten des Oberamts Zweibrücken (LA 
Speyer B 2, Nr. 3367), der Herrschaft Guttenberg (LA Speyer B 2, Nr. 3368) und des 
Oberamts Bergzabern (LA Speyer B 2, Nr. 3375) benutzt. 
161 Die Schwierigkeiten solcher Kategorisierungen liegen in der ungenau umgrenzten 
oder mehrere Bereiche umfassenden Aufgabenzuteilung und in der gelegentlich 
wechselnden Amtsbenennung. 
162 Zur Funktion des Schultheißen vgl. drumm, Schultheißendienst, S. 6, 12 ff. 
163 LA Speyer B 2, Nr. 3367, fol. 36, 47-48. 
164 LA Speyer B 2, Nr. 3368 u. 3375. 
165 eid, Hof- und Staatsdienst, S. 243-254. 
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