Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

wurden. Kurz darauf wurde die Freiteilbarkeit gestattet56, wodurch von diesem 
Zeitpunkt an keine Einteilung nach Besitzrechtsgruppen mehr möglich ist. 
3.2 Die Höfe nach Hofgrößengruppen 
Da sich diese Arbeit vornehmlich mit den Bauern befaßt, die Landwirtschaft im 
Haupterwerb betrieben, sind in den folgenden Tabellen nur die Vogteien enthalten; 
die Betriebe der Hintersassen werden zwar zahlenmäßig erfaßt, eine weitere 
Betrachtung jedoch unterbleibt, da diese Hofstellen in der Regel eine Größe zwi¬ 
schen 0,1 und 2 ha hatten, demnach keine ordentliche Bauernwirtschaft darstellten, 
sondern auf Nebenerwerb angewiesen waren57. 
Die Fläche der Höfe wird in die folgenden Hofgrößengruppen unterteilt: Kleinst- 
betriebe von 0,1 bis 2 ha, Kleinbetriebe von 2 bis 5 ha, mittlere Betriebe von 5 bis 
10 ha, mittelgroße Betriebe von 10 bis 20 ha und Großbetriebe über 20 ha. 
1652 Bauernbetriebe der drei saarländischen Oberämter wurden untersucht. Sie 
nahmen eine Fläche von ca. 21 200 ha ein. 
Tabelle 20: Anzahl der Höfe, Flächenanteil und durchschnittliche Hofgröße im Fürsten¬ 
tum Nassau-Saarbrücken um 1766 
Hofgröße 
ha 
absolut 
Anzahl 
% 
Fläche 
% 
Durchschnitt!. 
Größe in ha 
0,1— 2 
74 
4,5 
0,5 
1,3 
2—5 
232 
14,0 
3,9 
3,6 
5 —10 
429 
26,0 
15,3 
7,6 
10 —20 
635 
38,5 
43,2 
14,7 
über 20 
282 
17,0 
37,1 
27,9 
Summe 
1652 
100,0 
100,0 
12,9 
Quelle: errechnet nach den Bannbüchern; H.V. — A 515; Ch. Lex, a.a.O., passim. 
Danach betrug die durchschnittliche Hofgröße des Fürstentums fast 13 ha, ein 
Wert, der für süddeutsche Verhältnisse über dem gewohnten Schnitt liegt. Die 
kleinsten Höfe hatten nicht einmal 2 ha Land, die größten um 65 ha. 4,5% aller 
Höfe waren Kleinstbetriebe, 14% kleine, 26% mittlere, 38% mittelgroße und 
17% große Wirtschaften. Mehr als die Hälfte der Bauern bearbeitete also eine 
Hoffläche von etwa 40 Morgen. 
Betrachtet man die Hofstruktur von der Hoffläche aus, so ergibt sich folgendes 
Bild: 37 % der Gesamtfläche entfielen auf die großen, 43 % auf die mittelgroßen, 
56 VO v. 31. 1. 1764: Aufhebung der Vogteien und Freiteilbarkeit (J. M. Sittel, a.a.O., 
S. 395 ff.). 
57 Uber ihre Verhältnisse in Kapitel 2, S. 61 f. 
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