Tabelle 19: Die Größe der bäuerlichen Höfe nach Besitzrechtsgruppen im Fürstentum
Nassau-Saarbrücken 1741/51
Meierei
Vogteien mit
... Fuhr in %
1/1
3/4
1/2
1/4
ohne
Güdingen
38
11
29
22
Karlsbrunn
75
25
Klarenthal
46
4
12
38
Ludweiler
42
3
2
53
Rösseln
57
9
4
30
Dudweiler
32
7
42
19
Engelfangen
71
16
7
2
4
Falscheid
57
19
5
5
14
Hilschbach
74
15
9
2
Malstatt
44
12
24
20
Völklingen
25
10
49
2
14
Grafschaft Saarbrücken
48
10
22
1
19
Berschweiler
34
18
37
5
6
Linxweiler
23
9
46
12
10
Neunkirchen
45
21
34
Stennweiler
54
10
27
9
Werschweiler
49
2
38
1
10
Wiebelskirchen
38
4
40
18
Oberamt Ottweiler
41
7
34
3
15
Quelle: errechnet nach LA SB, Best. 22 Nr. 3275, Bl. 1—175; Nr. 2317, S. 1—203; A.
Fürst, a.a.O., S. 233—307.
Im Oberamt Ottweiler traf man eine allgemein günstigere Lage an. Im Jahre 1741
bestanden 41 % ganze Vogteien. Dieser Wert lag zwar unter dem der Grafschaft,
wird aber gehoben durch die Anzahl der halben Vogteien (34%). 15% der Bauern
spannten keine Tiere an. In der Meierei Werschweiler hatte jeder zweite Hof die
Größe einer ganzen Vogtei; 40% der Bauern waren Halbmeier. Ähnlich große
Höfe betrieben die Bauern der Meierei Stennweiler. Wider Erwarten konnte man
in der Meierei Linxweiler nur 23% ganze und 46% halbe Vogteien antreffen. In
Neunkirchen standen 45% Vollmeiern 34% Unbespannte gegenüber, in Wiebels¬
kirchen 38% Vollmeiern 18% ohne Zugvieh. Auch in diesem Oberamt spielten
die Besitzer von Dreiviertel- und Viertelvogteien keine Rolle.
Vergleicht man die Verhältnisse von 1741 mit denen von 1763, so zeigt sich deutlich
ein Trend zu besserem Besitzrecht. Die Höfe mit besserer Bespannung nahmen zu.
Diese Entwicklung dürfte zum Teil auf die unnachgiebige Politik des Fürsten
Wilhelm Heinrich bezüglich der Teilung der Vogteien zurückzuführen sein, wie
die beiden Statistiken zeigen, die am Anfang und Ende dieser Periode erhoben
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