Full text : Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

2. Kapitel
DIE  BAUERN  UND  IHRE  GÜTER

1. Die  bäuerliche  Bevölkerung
Die  Bevölkerung  des  Fürstentums  Nassau-Saarbrücken  war  mit  Ausnahme  der  drei
Städte  zum  überwiegenden  Teil  in  der  Landwirtschaft  tätig.  Da  die  statistischen
Unterlagen  jener  Zeit  die  Bevölkerung  ihrer  rechtlichen  Stellung  nach  unterteilten,
ergeben  sich  einige  Schwierigkeiten  bei  der  Feststellung,  wer  sich  hauptsächlich  aus
landwirtschaftlicher  Tätigkeit  ernährte  und  wer  nicht.
Im  Oberamt  Ottweiler  zählten  Einwohner  mit  geringem  Landbesitz  grundsätzlich
zu  den  Hintersassen.  Sie  besaßen  keine  Vogtei,  waren  folglich  auch  keine  Gemeindeleute1,
  sondern  gingen  einem  Handwerk  nach,  arbeiteten  im  Tagelohn  u.ä.  Die
Unterscheidung  zwischen  Bauern  und  Nichtbauern  fiele  daher  recht  leicht,  wenn
nicht  auch  unter  den  Vogteiinhabern  Handwerker  gewesen  wären,  die  mitunter
20  Morgen  und  mehr  Land  bebauten.  Diese  Handwerkerbauern  waren  mit  Hofgering,
  Gärten,  Wiesen  und  Äckern  versehen,  so  daß  sie  wie  ein  Vollbauer  Anteil
an  allen  Nutzflächen  der  Gemarkung  hatten2.
In  der  Grafschaft  Saarbrücken  wird  die  Unterscheidung  beider  Gruppen  noch
schwieriger,  weil  es  hier  besonders  kleine  Höfe  gab,  die  dennoch  als  Vogteien  bezeichnet
  werden  müssen.  Die  Bewohner  solcher  Höfe  waren  ganz  gewiß  auf  Nebenerwerb
  angewiesen.  So  kommt  es,  daß  viele  der  kleinen  Hofbesitzer  einmal  als
Hintersassen,  ein  andermal  als  Vogteiinhaber  bezeichnet  werden.  Das  letzte  ist
regelmäßig  dann  der  Fali,  wenn  sie  die  Verpflichtung  zu  Spanndiensten  mitgeerbt
hatten.  Unter  den  ,Bauern1  im  Saarbrücker  Land  befanden  sich  daher  ebenfalls
Handwerker,  die  aber  im  Durchschnitt  weniger  Boden  bewirtschafteten  als  ihre
Nachbarn  im  Oberamt  Ottweiler.  Viele  von  ihnen  benötigten  für  ihr  Handwerk
Zugtiere,  so  daß  sich  eine  Unterscheidung  nach  diesem  Kriterium  ebenfalls  als
unmöglich  erweist.  Zugtiere  besaßen  auch  jene,  die  für  ihr  Handwerk  kein  Spannvieh
  benötigten.  In  der  Statistik  werden  diese  Leute  als  Bauern  und  ...  {Leineweber)3
  bezeichnet.  Demnach  waren  Hintersassen  keine  Hofbesitzer;  sie  scheiden
als  Nichtbauern  für  die  weitere  Betrachtung  aus.  Als  Gemeindebauern  wohnten
einerseits  Vollbauern  in  den  Dörfern,  andererseits  solche,  die  einen  Hof  bewirtschafteten,
  zugleich  aber  einem  Handwerk  nachgingen.  Welche  ihrer  Tätigkeiten

1  Vgl.  dazu  den  Abschnitt  Güterrecht,  S.  63  ff.
2  Vgl.  hierzu  H.V.  —  A515  und  alle  Bannbücher.  Das  statistische  Material  für  die  Grafschaft
  ist  nicht  so  ausführlich.  Es  darf  aber  angenommen  werden,  daß  die  Verhältnisse
denen  der  Herrschaft  gleichen.
3  H.V  —A  515.

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