2. Kapitel
DIE BAUERN UND IHRE GÜTER
1. Die bäuerliche Bevölkerung
Die Bevölkerung des Fürstentums Nassau-Saarbrücken war mit Ausnahme der drei
Städte zum überwiegenden Teil in der Landwirtschaft tätig. Da die statistischen
Unterlagen jener Zeit die Bevölkerung ihrer rechtlichen Stellung nach unterteilten,
ergeben sich einige Schwierigkeiten bei der Feststellung, wer sich hauptsächlich aus
landwirtschaftlicher Tätigkeit ernährte und wer nicht.
Im Oberamt Ottweiler zählten Einwohner mit geringem Landbesitz grundsätzlich
zu den Hintersassen. Sie besaßen keine Vogtei, waren folglich auch keine Gemein¬
deleute1, sondern gingen einem Handwerk nach, arbeiteten im Tagelohn u.ä. Die
Unterscheidung zwischen Bauern und Nichtbauern fiele daher recht leicht, wenn
nicht auch unter den Vogteiinhabern Handwerker gewesen wären, die mitunter
20 Morgen und mehr Land bebauten. Diese Handwerkerbauern waren mit Hof¬
gering, Gärten, Wiesen und Äckern versehen, so daß sie wie ein Vollbauer Anteil
an allen Nutzflächen der Gemarkung hatten2.
In der Grafschaft Saarbrücken wird die Unterscheidung beider Gruppen noch
schwieriger, weil es hier besonders kleine Höfe gab, die dennoch als Vogteien be¬
zeichnet werden müssen. Die Bewohner solcher Höfe waren ganz gewiß auf Neben¬
erwerb angewiesen. So kommt es, daß viele der kleinen Hofbesitzer einmal als
Hintersassen, ein andermal als Vogteiinhaber bezeichnet werden. Das letzte ist
regelmäßig dann der Fali, wenn sie die Verpflichtung zu Spanndiensten mitgeerbt
hatten. Unter den ,Bauern1 im Saarbrücker Land befanden sich daher ebenfalls
Handwerker, die aber im Durchschnitt weniger Boden bewirtschafteten als ihre
Nachbarn im Oberamt Ottweiler. Viele von ihnen benötigten für ihr Handwerk
Zugtiere, so daß sich eine Unterscheidung nach diesem Kriterium ebenfalls als
unmöglich erweist. Zugtiere besaßen auch jene, die für ihr Handwerk kein Spann¬
vieh benötigten. In der Statistik werden diese Leute als Bauern und ... {Leine¬
weber)3 bezeichnet. Demnach waren Hintersassen keine Hofbesitzer; sie scheiden
als Nichtbauern für die weitere Betrachtung aus. Als Gemeindebauern wohnten
einerseits Vollbauern in den Dörfern, andererseits solche, die einen Hof bewirt¬
schafteten, zugleich aber einem Handwerk nachgingen. Welche ihrer Tätigkeiten
1 Vgl. dazu den Abschnitt Güterrecht, S. 63 ff.
2 Vgl. hierzu H.V. — A515 und alle Bannbücher. Das statistische Material für die Graf¬
schaft ist nicht so ausführlich. Es darf aber angenommen werden, daß die Verhältnisse
denen der Herrschaft gleichen.
3 H.V —A 515.
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