Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

die Bübinger 73%, die Fechinger und Ransbacher 71% und die Bewohner St. Ar¬ 
nuals 65% der Dorffläche landwirtschaftlich. 
Nimmt man die landwirtschaftliche Nutzfläche als Ganzes, so erhält man folgende 
Nutzflächenverteilung im Oberamt Saarbrücken75 um 1760: Rund 1% entfiel auf 
das Hofgering, 7% auf Gärten, 19% auf Wiesen und 73% auf Ackerland. In 
Klarenthal (89%), Brebach (88%), Bischmisheim (82%), Fechingen und Ransbach 
(je 81%) wurde hauptsächlich Ackerbau betrieben, in Lauterbach (21%), Rossein 
(22%), Güdingen (23%), Gers weder (29%), Emmersweiler (34%) und Ludweiler 
(51%) nutzten die Bauern bedeutende Teile ihres Bannes als Wiesen. Die Zahlen 
für Ludweiler und Lauterbach täuschen allerdings, da dort auf Grund der sehr 
schlechten Böden weder Ackerbau noch Viehzucht bedeutende Erträge erzielten. 
Offensichtlich hatten Klarenthal (4%), Naßweiler (5%) und Brebach (6%) wenig 
Wiesen. 
Der durchschnittliche Anteil am Gartenland (7,2%) wurde in fast allen Gemeinden 
nur minimal über- oder unterschritten. Karlsbrunn (12%) und Naßweiler (14%) 
machten eine Ausnahme. Besondere Gründe für die hohen Gartenanteile sind nicht 
feststellbar, doch darf angenommen werden, daß die Bauern dieser Orte große 
Teile der Gärten als Wiesen nutzten, wie dies überhaupt teilweise üblich war. Zu¬ 
mindest für Naßweiler ließe sich damit der auffallend kleine Wiesenanteil erklären. 
Die Gartenflächen in Brebach (2%) und Emmersweiler (3%) waren sehr klein. 
Brebach war bereits industriell orientiert; in Emmersweiler, das gerade zum Zeit¬ 
punkt der Anlage der Bannbücher von Frankreich eingetauscht worden war, ge¬ 
hörten bedeutende Flächen der Gemarkung — und darunter 34% Wiesen — noch 
französischen Untertanen. Sie nutzten wegen der größeren Entfernung ihr Eigentum 
nicht als Garten- oder Ackerland, da diese Art der Bebauung eine intensive Be¬ 
wirtschaftung voraussetzt, die die französischen Bauern aus naheliegenden Grün¬ 
den zu leisten nicht in der Lage waren. Legte man Wiesen an, so brauchte man nur 
zweimal im Jahr zur Heu- und Grummeternte über die Grenze zu kommen. 
Der Wert von 0,7% für Hofgering läßt eine dichtere Bebauung im Oberamt Saar¬ 
brücken vermuten. Allerdings sind in dieser Zahl auch die herrschaftlichen Gebäude 
enthalten, so daß vor allem die Angaben für Brebach (3,5%) und St. Arnual (1%) 
als überhöht anzusehen sind76. Die Dörfer an den Ufern der Saar wiesen um die 
Jahrhundertmitte immerhin schon 50 bis 70 Bauernbetriebe auf. Dort waren, so 
zeigt ein Blick in die Bannbücher, die Gebäude etwas großzügiger aufgeführt als 
z.B. in den Warndtdörfern. Erreichten die einen mitunter Größen von mehr als 
1/4 Morgen, so lagen die des Warndt in der Regel unter 1/8 Morgen. Die sehr 
dürftige Aufführung der Gebäude geht ferner aus zahlreichen Zusätzen hervor, die 
hinter den Namen der Warndtbauern in den Bannbüchern notiert sind. 
75 Haupttabelle A, Spalte 2—5. 
76 Die landwirtschaftlichen Verhältnisse in beiden Orten können sowieso nicht als 
beispielhaft für das Fürstentum angesehen werden, da sowohl die Halbergerhiitte als 
auch die Besitzungen des Stiftes St. Arnual die Bauernwirtschaften zu stark bedrängt 
haben. 
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