Zu der folgenden Betrachtung der Bodennutzung wurden die Flächengrößen der
Banne in der Regel ohne Veränderungen aus den Bannbüchern übernommen. Für
wenige Orte allerdings stellte sich eine Neuberechnung der Nutzflächen durch Er¬
weiterung der fürstlicherseits angegebenen Gemarkungsfläche als notwendig
heraus®9. Die drei großen Wälder des Fürstentums waren nämlich als bannfreie
Regionen nicht in die Lagerbücher der angrenzenden Gemarkungen aufgenommen
worden. Die Anlieger konnten sie zwar nutzen, ihr Bann wies aber laut Bannbuch
keinen Wald aus. Würde man nun die Nutzungsverhältnisse unbesehen aus den
Bannbüchern übernehmen, so würden die daraus gewonnenen Erkenntnisse manch¬
mal weit von der Wirklichkeit abweichen. Aus diesem Grunde wurden die fehlenden
herrschaftlichen Waldungen in die von den Lagerbüchern vorgegebenen Verhält¬
nisse eingearbeitet69 70.
Die Betrachtung der Bodennutzung beschränkt sich ferner auf die Flächen, die
durch die Bauern in irgendeiner Form landwirtschaftlich genutzt wurden. Dabei
sollen unter landwirtschaftlicher Nutzfläche4 im engeren Sinn Hofgering, Gärten,
Wiesen und Äcker, unter ,sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen4 die verschiede¬
nen Weiden und Wälder verstanden werden.
2.1 Die landwirtschaftlichen Nutzflächen
Die landwirtschaftliche Nutzfläche belief sich nach Tabelle 4 auf 54% der Ge¬
samtfläche. Im ganzen Fürstentum nahmen die Bauern 41 % des Bodens unter den
Pflug, nutzten fast 10% als Wiesenland. Wenn auch der letzte Wert deutlich über
dem anderen Gebiete mit ähnlicher Struktur liegt71 und weiterhin zu berücksichtigen
ist, daß manche Orte über relativ größere Weideflächen zusätzlich verfügten,
waren die Saarbrücker Bauern in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in erster
Linie Ackerbauern72.
Das Gartenland mit rund 3% hatte recht bescheidenen Anteil an der Gesamt¬
fläche des Landes, weil im Bereich des Fürstentums und in den benachbarten Staaten
keine größeren städtischen Ansiedlungen vorhanden waren, die besonderen Bedarf
an Gartenerzeugnissen gehabt hätten. Der Umfang des Gartenlandes zeigt, daß die
Bauern dort nur für den eigenen Bedarf produzierten.
Die mit Gebäuden überbauten Flächen (Hofgering) wiesen auf Grund der vor¬
industriell dünnen Besiedlung des Landes nur einen verschwindend kleinen Anteil
(0,3 %) an der Landesfläche auf. In diesem Wert sind auch alle privaten und öffent¬
lichen Bauten der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann enthalten.
69 Z. B. in Güchenbach-Uberhofen, Ludweiler und Lauterbach.
70 Mit Hilfe von LA SB, Best. 22 Nr. 2314, S. 233, die über die Größe dieser Wälder
Auskunft gibt, und des Gemeindeverzeichnisses des Saarlandes 1935 wurden die Wald¬
flächen für die betreffenden Wälder berechnet. Für einige Banne ergaben sich dabei
nicht zu vermeidende Ungenauigkeiten in der Banngröße, welche sich aber durch die
Summenbildung auf der Ebene der Oberämter wieder von selbst korrigieren.
71 Z. B. 5,5 °/o in Paderborn nach F.-W. Henning, Bauernwirtschaften und Bauern¬
einkommen im Fürstentum Paderborn im 18. Jahrhundert {= Schriftenreihe zur Wirt¬
schafts- und Sozialgeschichte, Bd. 18), Berlin 1970, S. 16.
72 Vgl. die Angaben bei Ch. Lex, a.a.O., passim.
28