zu leisten verbunden bleibenm. Durch Dekret vom 20. 1. 1793 wurde das gezwun¬
gene Jahr abgeschafft111 112, die anderen Hofdienste fegten die Franzosen anschließend
hinweg.
Weitere Fronen
Das sogenannte Herrengespiesel bestand in der Verpflichtung, 3 Pfund Hanf oder
Gewirk pro Haushaltung zu spinnen113. Es wurde bis 1793 gefordert114 115.
Unter den Beschwerden Völklingens 1766 befand sich auch die gegen den Markt¬
dienst, über den nichts Näheres zu erfahren war, weshalb die Vermutung nahe¬
liegt, daß sich diese Verpflichtung auf die Orte der Bannmeile Saarbrückens be¬
schränkte. Es handelte sich darum, dienstags und freitags zehn Mann zum Wochen¬
markt zu schicken ..und ein jeder muß einen Marktschatz mitbringenllä.
Obwohl die Belastung der Bauern durch die Dienste nicht in jedem Fall zu ermit¬
teln ist, weist deren Vielzahl darauf hin, daß die Gesamtverpflichtung aus den
Fronen und Diensten die ursprünglich angesetzte Zeit von 32, bzw. 16 Tagen in
Anspruch genommen, sehr wahrscheinlich aber überschritten hat.
111 Ebenda.
112 F. Rollé, a.a.O., S. 43 und J. M. Sittel, a.a.O., S. 26.
113 LA SB, Best. 22 Nr 2721, Bl. 60.
114 F. Rollé, a.a.O., S. 43 und J. M. Sittel, a.a.O., S. 26.
115 LA SB, Best. 22 Nr. 2979, Bl. 12; Klage Völklingens § 19.
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