haben86 88. Die ständigen Klagen der Bauern über den Besoldungsfuhrendienst richteten
sich in erster Linie gegen die Einrichtung selbst, erst dann gegen die zeitweilig
vorkommenden höheren als abgemachten Belastungen.
Die Beschwerden von 1789 brachten eine Änderung der Besoldungsfuhren. Im
Oberamt Ottweiler wurden sie mit Dekret vom 27. 1. 1790 bis auf die Beiführung
des Holzes der Geistlichen, in der Grafschaft Saarbrücken durch Generaldekret
vom 20. 1. 1793 bis auf die Holzfuhren für Pfarrer, Kanzlei und Schulen erlassen87.
Die Kohlefuhren wurden im Januar 1790 abgeschafft88.
Ordonnanz- und Botengänge
Eine weitere Belastung der leibeigenen Untertanen bestand in der Beförderung des
gesamten Schriftverkehrs und mündlicher Nachrichten zwischen den Ortsbehörden
und den Regierungsstellen. Über Umfang und Belastung durch diesen Dienst liegen
keine genauen Angaben vor. Denkt man aber an die Fülle von Verordnungen,
Erlassen und Anweisungen, Listen und Anfragen, die der Fürst oder seine Beamten
vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts produzierten, so dürfte die
Zahl der Botengänge in dieser Zeit stark angestiegen sein. Gegen Ende des Berichts¬
zeitraumes war der Meier (Schultheiß) hauptamtlich tätig geworden, was darauf hin¬
weist, daß die laufenden Aufgaben, z.B. Erstellung zahlreicher Listen über Viehstand,
Anbaufrüchte, Fronarbeiten, Steuererhebungen, Abrechnungen, Gesuche der Unter¬
tanen, Bearbeitung von Nachlässen, Käufen, Verkäufen, Schadensregulierungen
etc. umfangreichen Schriftverkehr zur Folge hatten, der in der Regel vom Oberamt
weiterbearbeitet und beantwortet wurde.
Hätte dieser Dienst die Bauern nur wenig belastet, so wären die Bewohner Dud-
weilers nicht sogleich beim Oberamt vorstellig geworden89, um die Bergleute und
86 Dies wurde nach LA SB, Best. 22 Nr. 3504, S. 30 f.; Nr. 2277, Bl. 272 ff. und Nr.
6902 für die Zeit um 1759 durchgerechnet. Bei einer Zahl von 1348 Besoldungsholz
Fahrenden und einem Pferde-Ochsen-Verhältnis von 43 : 57, einem Verhältnis der
ganzen zu den halben Pferdefuhren von 65 : 35, der ganzen zu den halben Ochsen¬
fuhren von 35 : 65 ergaben sich folgende Werte: 580 Pferde-, 768 Ochsenfahrer, 377
ganze und 203 halbe Pferdefuhren, 269 ganze und 499 halbe Ochsenfuhren. Der Be¬
lastungsfaktor X ist folglich:
X • [AP • (2gF + lhF) + AO • (2gF + lhF)] = 6116
X • [4 • (2 • 377 4- 203) + 2 • (2 • 269 + 499)] = 6116
X = 1,03
(AP = Anzahl der Pferdefahrten, AO = Anzahl der Ochsenfahrten, g = ganze, h =
halbe, F = Fuhren).
87 F. Rollé, a.a.O., S. 34 und 43.
88 A. Ruppersberg, Grafschaft II. Teil, S. 345 f. und W. Martin, a.a.O., S. 58.
89 LA SB, Best. 22 Nr. 4062, S. 13 f.; Beschwerde wegen der Botengänge in Dudweiler
v. 26. 3. 1789, Gemeindeleute gegen Hintersassen und Bergleute:
Sämtliche Gemeindeleute beschweren sich beim Oberamt, weil die Bergleute und
Hintersassen keine Ordonnanz- und Botengänge machen wollen. Die letzteren be¬
rufen sich auf ein Schriftstück der Gemeindeleute von Dudweiler beim Oberamt
St. Johann, wonach sie den Hintersassen diese Fronden erlassen hätten. Die Ge-
meinsleute von Dudweiler dagegen verwahren sich und sagen, dies Schriftstück sei
nur von ein paar Gemeinsleuten unterschrieben und habe daher keine Kraft.
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