Ein Vergleich der Gütersteuer mit der Summe der entsprechenden früheren Abgaben
fördert erstaunliche Zahlen zutage48.
Wäre die Gütersteuer in den Orten wie berechnet in Kraft getreten, so hätten die
Abgaben in der Grafschaft um etwa 40% höher gelegen als früher. Um die Unter¬
tanen nicht mehr als bisher zu beschweren, wurde die neue Gütersteuer der Summe
der alten, nun weggefallenen Abgaben weitgehend angeglichen49 50.
In der Grafschaft Saarbrücken wurden die alten Abgaben seil dem Jahr 1760 nicht
mehr gezahlt™, im Oberamt Ottweiler wurde die Gütersteuer ab 31. 3. 1769 in den
Meiereien Wiebelskirchen, Stennweiler und nassauisch Wiesbach erhoben51; 1772
kamen die Meiereien Bexbach52, Werschweiler und Linxweiler53 hinzu, 1773 Ott-
weiler-Stadt und Neunkirchen54, 1774 schließlich Dirmingen55.
Durch die fortschreitende Renovatur stiegen die Einkünfte der Fürsten Wilhelm
Heinrich und Ludwig deutlich an. Die Gütersteuer wurde durch den neuen Schat¬
zungsfuß als eine allgemeine, ordentliche und direkte Steuer eingeführt. Es bot sich
die Möglichkeit, weitere direkte Steuern auf dieser Basis aufzubauen56. Die Ein¬
richtung der Gütersteuer, durch die Schaft und Schatzung als Symbole altherge¬
brachter Abgaben abgelöst wurden, „läßt eindeutig eine Reformbestrebung er¬
kennen, welche nicht zuletzt auch auf die bedeutenden wirtschaftlichen Fortschritte
(des) Landes zu jener Zeit zurückzuführen sein dürfte“57 58.
Huldigung
Einen halben Gulden bezahlten die huldigenden Untertanen. Weil die meisten
Meiereien gegen diese Abgabe 1776 Einspruch erhoben, wurden alle künftige neue
Untertanen von Zahlung der längst üblich gewesenen Huldigungsgebühren frei¬
gesprochen™. Diesbezüglich beklagten sich die neu in die Herrschaft Ottweiler
aufgenommenen Einwohner von Wiesbach, Uchtelfangen, Humes und Kaisen:
Wenn wir bei französischen Zeiten huldigen mußten, so geschah dies bei Meier
und Gericht, und wir zahlten dafür an die Herrschaft nur 3 Albus; gleichwie wir
48 Danach hätten Falscheid, Rösseln, Scheidt und Lauterbach bis 20 %>, Sulzbach und
Karlsbrunn bis 40 %> und Klarenthal bis 80 %> w e n i g e r Abgaben leisten und Mal¬
statt und Elm bis 80 °/o, Schwalbach bis 100 °/o, Holz bis 150 °/o und St. Arnual bis
349 %> mehr an Gütersteuer abtragen müssen (berechnet nach der Aufstellung in
LA SB, Best. 22 Nr. 2313, S. 75 ff.).
49 Ebenda, S. 75 ff.
50 LA SB, Best. 22 Nr. 2313, S. 49. Aus den Rechnungen geht allerdings nicht hervor,
ob dies tatsächlich der Fall gewesen ist. Die Gütersteuer kann erst ab 1770 zahlen¬
mäßig belegt werden (vgl. LA SB, Best. 22 Nr. 2095, S. 6).
51 LA SB, Best. 22 Nr. 2015, S. 53 f., Rentenkellerei Ottweiler 1770.
52 Bexbach war bereits 1761 renoviert, der Beginn der Gütersteuerzahlungen ist nicht er¬
sichtlich.
53 LA SB, Best. 22 Nr. 2018, S. 68 f., Rentenkellereirechnung Ottweiler.
54 LA SB, Best. 22 Nr. 2019, S. 66, desgl.
55 LA SB, Best. 22 Nr. 2020, S. 69, desgl.
56 LA SB, Best. 22 Nr. 2274, Bl. 111; Erhebung auch der Reichs-, Kreis- und Landsteuer
nach diesem Steueranschlag; vgl. dazu H.-H. Gerhard, a.a.O., S. 158.
57 Derselbe, S. 159.
58 F. Rollé, a.a.O., S. 28: Erlaß v. 11. 4. 1777.
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