Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Ein Vergleich der Gütersteuer mit der Summe der entsprechenden früheren Abgaben 
fördert erstaunliche Zahlen zutage48. 
Wäre die Gütersteuer in den Orten wie berechnet in Kraft getreten, so hätten die 
Abgaben in der Grafschaft um etwa 40% höher gelegen als früher. Um die Unter¬ 
tanen nicht mehr als bisher zu beschweren, wurde die neue Gütersteuer der Summe 
der alten, nun weggefallenen Abgaben weitgehend angeglichen49 50. 
In der Grafschaft Saarbrücken wurden die alten Abgaben seil dem Jahr 1760 nicht 
mehr gezahlt™, im Oberamt Ottweiler wurde die Gütersteuer ab 31. 3. 1769 in den 
Meiereien Wiebelskirchen, Stennweiler und nassauisch Wiesbach erhoben51; 1772 
kamen die Meiereien Bexbach52, Werschweiler und Linxweiler53 hinzu, 1773 Ott- 
weiler-Stadt und Neunkirchen54, 1774 schließlich Dirmingen55. 
Durch die fortschreitende Renovatur stiegen die Einkünfte der Fürsten Wilhelm 
Heinrich und Ludwig deutlich an. Die Gütersteuer wurde durch den neuen Schat¬ 
zungsfuß als eine allgemeine, ordentliche und direkte Steuer eingeführt. Es bot sich 
die Möglichkeit, weitere direkte Steuern auf dieser Basis aufzubauen56. Die Ein¬ 
richtung der Gütersteuer, durch die Schaft und Schatzung als Symbole altherge¬ 
brachter Abgaben abgelöst wurden, „läßt eindeutig eine Reformbestrebung er¬ 
kennen, welche nicht zuletzt auch auf die bedeutenden wirtschaftlichen Fortschritte 
(des) Landes zu jener Zeit zurückzuführen sein dürfte“57 58. 
Huldigung 
Einen halben Gulden bezahlten die huldigenden Untertanen. Weil die meisten 
Meiereien gegen diese Abgabe 1776 Einspruch erhoben, wurden alle künftige neue 
Untertanen von Zahlung der längst üblich gewesenen Huldigungsgebühren frei¬ 
gesprochen™. Diesbezüglich beklagten sich die neu in die Herrschaft Ottweiler 
aufgenommenen Einwohner von Wiesbach, Uchtelfangen, Humes und Kaisen: 
Wenn wir bei französischen Zeiten huldigen mußten, so geschah dies bei Meier 
und Gericht, und wir zahlten dafür an die Herrschaft nur 3 Albus; gleichwie wir 
48 Danach hätten Falscheid, Rösseln, Scheidt und Lauterbach bis 20 %>, Sulzbach und 
Karlsbrunn bis 40 %> und Klarenthal bis 80 %> w e n i g e r Abgaben leisten und Mal¬ 
statt und Elm bis 80 °/o, Schwalbach bis 100 °/o, Holz bis 150 °/o und St. Arnual bis 
349 %> mehr an Gütersteuer abtragen müssen (berechnet nach der Aufstellung in 
LA SB, Best. 22 Nr. 2313, S. 75 ff.). 
49 Ebenda, S. 75 ff. 
50 LA SB, Best. 22 Nr. 2313, S. 49. Aus den Rechnungen geht allerdings nicht hervor, 
ob dies tatsächlich der Fall gewesen ist. Die Gütersteuer kann erst ab 1770 zahlen¬ 
mäßig belegt werden (vgl. LA SB, Best. 22 Nr. 2095, S. 6). 
51 LA SB, Best. 22 Nr. 2015, S. 53 f., Rentenkellerei Ottweiler 1770. 
52 Bexbach war bereits 1761 renoviert, der Beginn der Gütersteuerzahlungen ist nicht er¬ 
sichtlich. 
53 LA SB, Best. 22 Nr. 2018, S. 68 f., Rentenkellereirechnung Ottweiler. 
54 LA SB, Best. 22 Nr. 2019, S. 66, desgl. 
55 LA SB, Best. 22 Nr. 2020, S. 69, desgl. 
56 LA SB, Best. 22 Nr. 2274, Bl. 111; Erhebung auch der Reichs-, Kreis- und Landsteuer 
nach diesem Steueranschlag; vgl. dazu H.-H. Gerhard, a.a.O., S. 158. 
57 Derselbe, S. 159. 
58 F. Rollé, a.a.O., S. 28: Erlaß v. 11. 4. 1777. 
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