Tabelle 45: Anschlag der Meiereien zur Landgelderhebung im Fürstentum Nassau-
Saarbrücken für das Jahr 1769 in Gulden von jedem Tausend des Landgeldes
Oberamt Saarbrücken
Oberamt St. Johann
Oberamt Ottweiler
Bischmisheim
31
Dudweiler
19
Werschweiler
163
Fechingen
41
Eiweiler
8,5
Dirmingen
141
Gersweiler
13
Falscheid
24
Stennweiler
104
Güdingen
51
Köllertal
137,5
Linxweiler
132
Karlsbrunn
6
Malstatt
27
Neunkirchen
126
Klarenthal
14
Sulzbach
8
Wiebelskirchen
134
Lauterbach
10
Völklingen
71
Ludweiler
33
Naßweiler
16,5
Rösseln
14
St. Arnual
24
Scheidt
11
Ransbach
11
Quelle: zusammengestellt nach LA SB, Best. 22 Nr. 30371, BL 62 ff.
1. Güterschatzung: Vom Wert aller liegenden Güter wurde ein bestimmter Be¬
trag pro Gulden erhoben.
2. Nahrungsschatzung: Die wenigen Handwerker und die häufiger vorkommen¬
den Bauern mit handwerklicher Nebenbeschäftigung entrichteten eine bestimm¬
te Summe pro Gulden Einkünfte.
3. Eheschatzung: Die bestehende Ehe wurde mit einem festen Betrag belegt.
Während die beiden letzten Punkte einer steuerlichen Veranlagung keine Schwie¬
rigkeiten bereiteten, benötigte man zur Feststellung des Wertes von Grund und
Boden die Ergebnisse der in Abständen erfolgenden Renovaturen. Nach Abschluß
der Generalrenovatur hatte man in der Höhe der Gütersteuer einen günstigen Ma߬
stab zur Berechnung der Landgeldbeiträge der Untertanen.
Im Durchschnitt bewegten sich die Landgelder zwischen 5 und 10 Gulden in der
Grafschaft und 2 bis 5 Gulden in der Herrschaft pro Jahr und Bauernwirtschaft29
nach der Jahrhundertmitte.
Die Landgelder gehörten zu den Steuern, die die Untertanen schwer belasteten.
Es hat daher im Verlauf des 18. Jahrhunderts ständig Klagen gegeben, die je nach
der Lage der herrschaftlichen Bedürfnisse wohlwollend behandelt oder unerbittlich
abgeschlagen wurden. 1723 wiesen die Untertanen des Oberamtes Ottweiler darauf
hin, daß das Landgeld zu hoch sei, und das ganz besonders, weil sie doch sowieso
29 Die Zahlen sind Ergebnis einer groben Berechnung der Landgelder, bezogen auf die
Zahl der Höfe in den Oberämtern. Sie schwanken zwischen den Meiereien erheblich.
Große Höfe bezahlten entschieden mehr, kleine bedeutend weniger.
172