Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Tabelle 45: Anschlag der Meiereien zur Landgelderhebung im Fürstentum Nassau- 
Saarbrücken für das Jahr 1769 in Gulden von jedem Tausend des Landgeldes 
Oberamt Saarbrücken 
Oberamt St. Johann 
Oberamt Ottweiler 
Bischmisheim 
31 
Dudweiler 
19 
Werschweiler 
163 
Fechingen 
41 
Eiweiler 
8,5 
Dirmingen 
141 
Gersweiler 
13 
Falscheid 
24 
Stennweiler 
104 
Güdingen 
51 
Köllertal 
137,5 
Linxweiler 
132 
Karlsbrunn 
6 
Malstatt 
27 
Neunkirchen 
126 
Klarenthal 
14 
Sulzbach 
8 
Wiebelskirchen 
134 
Lauterbach 
10 
Völklingen 
71 
Ludweiler 
33 
Naßweiler 
16,5 
Rösseln 
14 
St. Arnual 
24 
Scheidt 
11 
Ransbach 
11 
Quelle: zusammengestellt nach LA SB, Best. 22 Nr. 30371, BL 62 ff. 
1. Güterschatzung: Vom Wert aller liegenden Güter wurde ein bestimmter Be¬ 
trag pro Gulden erhoben. 
2. Nahrungsschatzung: Die wenigen Handwerker und die häufiger vorkommen¬ 
den Bauern mit handwerklicher Nebenbeschäftigung entrichteten eine bestimm¬ 
te Summe pro Gulden Einkünfte. 
3. Eheschatzung: Die bestehende Ehe wurde mit einem festen Betrag belegt. 
Während die beiden letzten Punkte einer steuerlichen Veranlagung keine Schwie¬ 
rigkeiten bereiteten, benötigte man zur Feststellung des Wertes von Grund und 
Boden die Ergebnisse der in Abständen erfolgenden Renovaturen. Nach Abschluß 
der Generalrenovatur hatte man in der Höhe der Gütersteuer einen günstigen Ma߬ 
stab zur Berechnung der Landgeldbeiträge der Untertanen. 
Im Durchschnitt bewegten sich die Landgelder zwischen 5 und 10 Gulden in der 
Grafschaft und 2 bis 5 Gulden in der Herrschaft pro Jahr und Bauernwirtschaft29 
nach der Jahrhundertmitte. 
Die Landgelder gehörten zu den Steuern, die die Untertanen schwer belasteten. 
Es hat daher im Verlauf des 18. Jahrhunderts ständig Klagen gegeben, die je nach 
der Lage der herrschaftlichen Bedürfnisse wohlwollend behandelt oder unerbittlich 
abgeschlagen wurden. 1723 wiesen die Untertanen des Oberamtes Ottweiler darauf 
hin, daß das Landgeld zu hoch sei, und das ganz besonders, weil sie doch sowieso 
29 Die Zahlen sind Ergebnis einer groben Berechnung der Landgelder, bezogen auf die 
Zahl der Höfe in den Oberämtern. Sie schwanken zwischen den Meiereien erheblich. 
Große Höfe bezahlten entschieden mehr, kleine bedeutend weniger. 
172
	        
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