Full text : Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Quartalgeld
Tabelle  44:  Die  Quartalgelder  im  Oberamt  Ottweiler  1732  in  Gulden

Meierei

Quartalgeld  der  Steuerklassen
wohlhabend  mittelmäßig  schlecht

Welschbach

5.12.6

3.24.—

1.16.—

Dirmingen

4.18  —

3.—.—

1.18.—

Linxweiler  ß)

6.03.—

3.12.4

1.16.—

Werschweiler  ß)

8.—.—

5.06.—

1.25.—

Wiebelskirchen

5.07,—

3.24.4

1.—.—

Neunkirchen  (*)

7.15.—

4.10.—

2.06  —

(:)  =  einschließlich  Schatzung.
Quelle:  LA  SB,  Best.  22  Nr.  2456,  S.  161.

In  der  Herrschaft  Ottweiler  wurden  alle  die  Maischaft,  Herbstschaft  ...  benebst
Fräuleinsteuer  und  Salzgeld,  also  ordinäre  und  extraordinäre  Gelder  zusammengeschlagen
  und  angesetzt19  als  Quartalgeld.  Auf  Grund  der  unterschiedlichen  Bodengüten
  und  Ernteerträge  im  Land  entrichteten  die  Bauern  der  Meiereien  verschieden
  hohe  Quartalgelder.  Eine  Einstufung  in  wohlhabende,  mittelmäßige  und  schlecht
gestellte  Untertanen  wurde  auch  bei  dieser  Steuer  vorgenommen.
Die  Quartalgelder  gingen  in  der  Gütersteuer  auf.

Dotalgelder
Nach  der  Einführung  der  Landgelder  wurde  die  Fräuleinsteuer  in  der  Grafschaft
Saarbrücken  auf  dem  Lande  unter  dem  Namen  Dotalgeld  eingezogen19 20.  Es  wurde
auch  dann  erhoben,  wenn  keine  heiratsfähigen  Töchter  im  gräflichen  Hause  vorhanden
  waren.  Zu  einer  regelmäßigen  Erhebung  hat  es  diese  Steuer  auf  dem  Lande
nicht  gebracht21.  Über  die  Höhe  der  Abgabe  läßt  sich  nichts  Genaues  sagen.

Landgeld

Zu  Beginn  des  18.  Jahrhunderts  wurden  die  Landgelder  als  außerordentliche
Steuer  erhoben  und  nahmen  nach  ihrer  endgültigen  Ausbildung  den  Charakter

19  H.  Weyand.  a.a.O.,  S.  32.
20  Vgl.  H.-H.  Gerhard,  a.a.O.,  S.  26  f.;  da  die  Quellen  über  die  Dotalgelder  sehr  dünn
sind  und  von  Gerhard  im  wesentlichen  ausgewertet  wurden,  wird  das  Weitere  von
ihm  übernommen.
21  Vgl.  die  Landkassenrechnungen,  speziell  die  von  1769,  1780,  1787  (LA  SB,  Best.  22
Nr.  2120  und  Nr.  2006).

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