Gegen Homburg tauschte der Fürst 1755 Ransbach, Ober- und Mittelbexbach
und die restlichen Vogteien von Niederbexbach ein. In den beiden Verträgen mit
Frankreich 1766/70 rundete der Fürst sein Land vor allem im Süden und Westen
ab. Er erhielt Wustweiler, Wiesbach, Humes, Ober- und Niedersalbach, Püttlingen,
den Kirschhof und Emmersweiler. Hinzu kamen noch die restlichen Teile von
Falscheid, Reisweiler, Uchtelfangen und Kaisen.
Auf der Krughütte bestellten die Bauern auch Land, das dem Stift St. Arnual ge¬
hörte. Es war also nicht ausschließlich so, daß „ein grundholder Bauer seinen
gesamten Hof von ein und demselben Grundherrn erhalten, beziehungsweise
erworben hat“®. Allerdings sind solche, von der Regel abweichende Fälle im Für¬
stentum sehr selten gewesen.
Während in anderen Gebieten häufig viele Herren regierten, bestand in den letzten
Dekaden vor der Französischen Revolution „das Charakteristische für die Saar¬
brücker Grafschaft darin, daß der Fürst fast überall alleiniger Grundherr, Leibherr
und oberster Richter war“6 7.
In der ersten Hälfte des IS. Jahrhunderts waren auch im Fürstentum Nassau-Saar¬
brücken die Folgen des Dreißigjährigen Krieges überwunden, die Bevölkerung
hatte die Vorkriegszahlen erreicht, ja sogar überschritten. Die deutsche Landwirt¬
schaft mußte bedeutende Anstrengungen unternehmen, um diese wachsende Be¬
völkerung mit Nahrung zu versorgen und ihr Arbeit zu verschaffen. Es fehlte nicht
an theoretischen und praktischen Vorschlägen, das althergebrachte System lei¬
stungsfähiger zu gestalten, und es ist augenscheinlich, wie neue Erkenntnisse als
Vorschläge an die Fürsten herangebracht wurden und dann in deren Verordnungen
wiedererkannt werden können8.
Die zweite Hälfte des 18, Jahrhunderts brachte der Landwirtschaft des Fürsten¬
tums einen deutlichen Aufschwung. Die Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
hatten erkannt, daß die Glückseligkeit und der Reichtum eines Staates sicher vor¬
züglich auf der Beförderung, Bearbeitung und Vermehrung der Landesprodukten
[beruhet), indem die Klasse derjenigen Untertanen, welche das Land bauen, Früchte
pflanzen und Futterkräuter erziehen, wie H. von Sonnenfels sagte, die Pflegmutter
und Nährerin aller übrigen Klassen ist. Da dies der tiefen Einsicht Serenissimi
sapientiae laudali keineswegs entgangen war, so ging auch Höchstihres Bestreben
dahin, den Landmann zur mehrern und besseren Kultur des Landes und zur nütz¬
lichen Industrie aufzumuntern9.
Aus der Fülle der Verordnungen zur Landwirtschaft ragen die Bemühungen um
eine rechtliche Besserstellung der Bauern, eine Vermehrung des Futters durch ver¬
besserte Wiesenwirtschaft und beginnenden Futterpflanzenbau, eine Erhöhung der
Erträge aus dem Ackerland durch häufigere und umfassende Düngung der Felder
6 F. Lütge, Geschichte der deutschen Agrarverfassung vom frühen Mittelalter bis zum
19. Jahrhundert (= Deutsche Agrargeschichte 3), 2. Aufl. Stuttgart 1967, S. 48.
7 W. Martin, Quierschied, seine Geschichte und seine Eigenart, Quierschied 1956, S. 42.
8 Vgl. z. B. LA SB, Best. OW 57.
9 F. Rollé, Sammlung von den meisten wohltätigen Handlungen... in: MHVSaarg 6,
Saarbrücken 1899, S. 15.
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