de Dors’ „Genealogiebuch“ durch die Tatsache, daß er die Arbeit nicht oder nur behindert
fortsetzen und ganz bestimmt nicht vollenden konnte. Das gibt dem heutigen „Epitaphienbuch“
seinen Stellenwert.
An dieser Stelle muß auch auf neun großformatige, z. T. kolorierte Grabmalzeichnungen hinge¬
wiesen werden, die Andreae ebenfalls in sein 1. und 2. Genealogiebuch aufgenommen hat74).
Abgesehen vor allem von der Zeichnung des bekannten Grabmals der Elisabeth von Lothrin¬
gen in Saarbrücken-St. Arnual handelt es sich überwiegend wohl um schlechte Repliken der
Dors’schen Blätter; man würde ihm sicherlich Unrecht tun, wenn man sie ihm zuschriebe. Da
die Zeichnungen eindeutig einzelnen Stücken des Epitaphienbuchs zuzuordnen sind, sollen sie
an entsprechender Stelle abgebildet und kurz behandelt werden.
Es verwundert nicht, wenn sich bei Andreae und in Akten des Wiesbadener Hauptstaatsar¬
chivs auch eine Fülle von Material erhalten hat, das in engerem und weiterem Sinn eine Vor¬
stufe des „Epitaphienbuchs“ darstellt. Allerdings ist es nicht einfach, die unmittelbar von Dors
selbst stammenden Zeugnisse klar vom übrigen zu scheiden. Immer wieder hat man sich im
Hause Nassau um die Klärung genealogischer Probleme bemüht; nicht nur erst seit Dors, son¬
dern vor und nach ihm ebenso. Man wäre zu weit gegangen, würde man alles Zeichnerische
bei Andreae Dors zuweisen. Auf die nicht von Dors stammende ältere österreichische Wap¬
penhandschrift wurde schon hingewiesen, ebenso auf den Kreis der Handschriften des roten
Idsteiner Genealogienbuchs.
Dors hat sich von anderen helfen lassen, wie wir wissen, und hat selbst auch geholfen. Be¬
sonders schwierig ist eine genaue Scheidung zwischen Andreae und Dors, schließlich haben
sie gemeinsame genealogische Gutachten angefertigt und unterzeichnet. Ungeklärt ist, inwie¬
weit Andreae selbst gezeichnet hat. Sicherlich wird diese oder jene Skizze von ihm stammen 75).
74) Durchweg Format der Genealogiebücher (mit Ausnahme von H), also ca. 24x38 cm; bräunliche
Tinte, mit blauer Wasserfarbe getönt und schattiert, vier Stücke koloriert:
A) Andreae 1002/1, Einlage (vgl. Epitaphienbuch Nr. 46): Tumba der Gräfin Elisabeth von Lothrin¬
gen, Saarbrücken-St. Arnual.
B) Andreae 1002/1, zwischen S. 84 u. 85 (vgl. Epitaphienbuch Nr. 12): Tumbenplatte Graf Gerlachs
v. Nassau und seiner Gemahlin Agnes von Hessen; ehedem Kloster Klarenthal.
C) Andreae 1002/2, fol. 24 (vgl. Nr. 14): Tumbenplatte Graf Adolfs I. von Nassau und seiner Gemah¬
lin Margaretha von Nürnberg; ehedem Klarenthal.
D) Andreae 1002/2, fol. 34 (vgl. Nr. 20): Grabplatte, koloriert, des Grafen Walram IV. von Nassau-
Wiesbaden-Idstein; ehedem Idstein, St. Martin.
E) Andreae 1002/2, fol. 35 (vgl. Nr. 21): Grabplatte der Bertha von Westerburg, Gemahlin von D);
ehedem Idstein, St. Martin.
F) Andreae 1002/2, fol. 36v (vgl. Nr. 22): Tumbenplatte, koloriert, des Grafen Adolf II. v. Nassau-
Wiesbaden-Idstein und seiner Gemahlin Margaretha von Baden; Idstein, Unionskirche.
G) Andreae 1002/2, fol. 42 (vgl. Nr. 25): Grabplatte Graf Johanns II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein
und seiner Gemahlin Maria von Nassau-Dillenburg; ehedem Idstein, St. Martin.
H) Andreae 1002/2, fol. 45 (vgl. Nr. 26): Epitaph, koloriert, des Grafen Adolf III. von Nassau-Wies¬
baden-Idstein; ehedem Wiesbaden, Mauritiuskirche.
I) Andreae 1002/2, fol. 46 (vgl. Nr. 27): Epitaph, koloriert, der Margaretha von Hanau, Gemahlin
von H); ehedem Wiesbaden, Mauritiuskirche.
75) Zu denken wäre etwa an die Zeichnung der Tafel, die am Saarbrücker Brückenzollhaus hing (Andreae
1002/4, S. 161; vgl. auch 1002/5, S. 217). — Der bekannte Entwurf für die Tumba Graf Albrechts
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