2. Ob es als nützlich angesehen werde, auch die Siegel der Grafen, soweit sie aufzutreiben sei¬
en, uff ein besonder Blatt zu zeichnen. Für diesen Fall hielt er es für angebracht, sich mit Doc-
tor Raymunden in Verbindung zu setzen 47).
3. Ob er die Grabdenkmäler in Lahnstein und Arnstein48) miteinbeziehen solle und ob eine
Zeichnung des Grabsteines des letzten Grafen von Wiesbaden-Idstein erwünscht sei, der in
Dillenburg begraben sei49).
4. Er fragte nach der Bedeutung der Buchstaben „R:V“ 50).
5. Ob er auch dieses Werk mit Theodosius beginnen solle wie dies in dem grossen Format der
Fall sei51).
6. Anichen, d. h. Ahnen.
Dors hatte inzwischen Idstein verlassen und schrieb am 8. März 1633 aus Altweilnau an den
Grafen Wilhelm Ludwig52), daß er damit beschäftigt sei, die auf Befehl des Grafen gesam¬
melten Epitaphien in ein gewiß Format uff Pergament zu bringen 53). Er teilte mit, daß er sie
mit nicht geringer Mühe, hien undt wieder Reysens, theils auch in [seinen] . . .Costen, wie
nicht weniger mit Hiendansetzung anderer . . . Arbeit so viel wie möglich zusammengebracht
habe. Für diese Arbeit sei ihm ein Honorar zugesagt worden, von jedem der gräflichen Brüder
40 Taler. Bis dato fuhr er fort, habe er jedoch lediglich 10 Reichsthaler bekommen; offensicht¬
lich waren sie vom Graf Wilhelm Ludwig gekommen.
Die Frucht, auf die er gehofft habe, sei ihm auch noch nicht ausgeliefert worden. Um vom Gra¬
fen Wilhelm Ludwig den Restbetrag von 30 Talern zu bekommen, machte er folgenden Vor¬
schlag: er erinnerte den Grafen daran, daß die Erben des in Saarbrücken verstorbenen Super¬
intendenten Gebhard [Beilstein] in Usingen ein Guthaben hätten. Von diesem Geld könnten
ihm die restlichen Taler ausgezahlt werden, während den Erben in Saarbrücken ihr Guthaben
ausgezahlt werden könne.
47) Ob es sich bei ihm um den Nassau-Idsteiner Rat D. Raymund Jäger handelt, ließ sich nicht eindeutig
feststellen (vgl. Kremer, Originum I, S. 17; Ruppersberg II, S. 424 und HHStA Wiesbaden 1002/1, S.
108, wo die genealogischen Collectaneen des nassau-idsteinischen Rats Dr. Raymund Jäger erwähnt
werden; zu ihm vgl. auch Anm. 44).
48) Zu Arnstein vgl. Kremer, Originum II, S. 36 ff.
49) Gräfin Maria hatte sich, nachdem sich 1596 ihr Gemahl Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden kurz
nach der Geburt seines jüngsten Sohnes das Leben genommen hatte und auch ihr ältester Sohn, Johann
Philipp, im Alter von vier Jahren gestorben war, mit den fünf Kindern zu ihrem Vater nach Dillen¬
burg begeben. Hier starben 1605 innerhalb von wenigen Tagen ihre beiden jüngsten Kinder Juliane
und Johann Ludwig, der letzte männliche Erbe.
50) Bedeutung konnte ich nicht ermitteln.
51) Mit „diesem Werk“ ist das „Epitaphienbuch“ gemeint. Das große Format verweist offensichtlich auf
die großformatige Vorlage des „roten idsteinischen Genealogienbuches“ (vgl. Anm. 11). — Zu Theo¬
dosius vgl. unten, S. 32.
52) HHStA Wiesbaden Abt. 130 II A 18, fol. 21—24.
53) Dieselbe Formulierung im Brief von Ende 1632; vgl. Anm. 43.
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