Full text: Die saarländischen Weistümer, Dokumente der Territorialpolitik (8)

aus ihrer Detailkenntnis der Lokalgeschichte besser erläutern können als ein 
Außenstehender31. Außerhalb der Grimmschen Sammlung sind einige Weis- 
tümer in der Arbeit von Lager32 über die Abtei Mettlach und in Sittels Samm¬ 
lung rheinischer Provinzialrechte33 ediert. Der größte Teil des Materials ist 
allerdings noch ungedruckt. 
Neben den Archiven in Koblenz, Speyer, München und Saarbrücken34, die 
benutzt wurden, lassen sich sicher noch Weistümer in Nancy und Metz finden. 
Da es sich dabei aber wahrscheinlich nur um Einzelstücke handelt35, wurde auf 
eine zeitraubende Suche verzichtet. Das gleiche gilt für die wenigen saarlän¬ 
dischen Kommunal- und Pfarrarchive, deren Bestände weiter als bis zum 18. 
Jahrhundert zurückreichen36, und für eine Zahl rechtsrheinischer Adelsarchive, 
in die zu verschiedenen Zeiten Unterlagen über Besitz im Saarland vor allem 
grundherrlicher Herkunft gelangten. Lediglich das Archiv der Abtei Tholey 
wurde benutzt, da auf den großen Weistumsbestand des Klosters nicht verzichtet 
werden sollte. 
übrig bleiben damit noch zwei wichtige Archive für unseren Raum, die nicht 
berücksichtigt wurden: 
1. Das Leyensche Archiv in Waal, wo zahlreiche Weistümer aus der früheren 
Herrschaft Blieskastel überliefert sind. Auf den Besuch konnte verzichtet 
werden, da ein Teil der dortigen Quellen bereits in den „Pfälzischen Weis- 
tümern“ veröffentlicht wurde und ein anderer Teil in Fotokopien im Landes¬ 
archiv Speyer vorhanden ist. 
2. Die Nichtbenutzung der verschiedenen Trierer Archive, wo insbesondere der 
reiche Weistumsbestand des Klosters Mettlach verwahrt wird, erschien berech¬ 
tigt, weil diese Quellen von Lamprecht und Markgraf schon verwendet worden 
waren und zum großen Teil auch bereits von Lager37 und Briesen38 in 
verhältnismäßig guter Form ediert worden sind. Da überhaupt der große 
Weistumsbestand des ehemaligen Kurfürstentums Trier durch die Abgrenzung 
nur am Rande berührt wurde, erschien es vertretbar, hier nicht so sehr auf 
Vollständigkeit zu achten wie in den Kerngebieten. 
Eine Hinzunahme der Weistümer der trierischen Stifte und Klöster auch außer¬ 
halb der Grenzen des heutigen Saarlandes hätte nochmals eine Vermehrung des 
31 z. B. Lebenstein und Blicken 1538 nach StAK (LAS) 22/2441, 661—664 im Heimat¬ 
buch St. Wendel 12/1967—68, 87—91 von Berthold Stoll. 
32 Johann Christian Lager (Bearb.), Urkundliche Geschichte der Abtei Mettlach (Trier 
1875). 
33 Johann Mathias Sittel, Sammlung der Provinzial- und Partikular-Gesetze und Ver¬ 
ordnungen, welche für einzelne, ganz oder nur teilweise an die Krone Preußens ge¬ 
fallene Territorien des linken Rheinufers über Gegenstände der Landeshoheit, Ver¬ 
fassung, Verwaltung, Rechtspflege und des Rechtszustandes erlassen worden sind, 
2 Bde. (Trier 1843). 
34 Wiesbaden Fehlanzeige. 
35 Ein Auswahlrepertoräum saarländischer Betreffe in Nancy von Fritz Eyer enthält 
nur drei Weistümer. 
36 Vgl. z. B. die Weistümer von Heisterberg, die sich im Pfarrarchiv St. Wendel be¬ 
finden. 
37 Wie Anm. 32. 
38 Constantin von Briesen, Urkundliche Geschichte des Kreises Merzig im Regierungs- 
Bezirke Trier (Saarlouis 1863). 
22
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.