Full text : Die Wüstungen des Saarlandes

I. Der  Wüstungsbegriff

1. Das  Wüstungsschema
Otto  Schlüter  forderte  1903  in  seinem  Werk  über  die  Siedlungen  im  nordöstlichen
  Thüringen,  daß  bei  der  Behandlung  von  Wüstungen  nur  solche
Siedlungen  berücksichtigt  werden  sollten,  „bei  denen  es  einigermaßen  ausgemacht
  ist,  daß  sie  wirklich  auf  ein  altes  Dorf  und  nicht  bloß  auf  ein  einzelnes
  Haus,  eine  Burg  oder  eine  Rodung  ohne  Niederlassung  zurückgehen"1.
  Damit  wäre  eine  Wüstung  eine  Ortschaft,  die  vom  Erdboden  verschwunden,
  die  wüst  geworden,  die  verlassen  oder  aufgelassen  ist.  Die
frühen  Definitionen  in  der  wissenschaftlichen  Literatur  beschäftigten  sich
lediglich  mit  verschwundenen  Dörfern,  und  zwar  mit  der  Einschränkung,
daß  sie  total  verödet  waren.  Damit  beschränkte  man  sich  auf  die  verlassenen
  Hauptwohnplätze  des  Mittelalters  und  ließ  die  Nebenwohnplätze  als
„etwas  Accessorisches,  worin  ja  auch  der  Grund  für  ihre  Benennung  liegt",
bewußt  beiseite2.  Doch  schon  H.  Beschorner  wies  1904  in  diesem  Zusammenhang
  auf  die  Schwierigkeit  einer  genauen  Abgrenzung  zwischen  Einzelsiedlungen
  und  kleinsten  Gruppensiedlungen  hin.  Auch  erkannte  er,  daß
das  äußerliche,  für  die  Wüstung  geforderte  Kennzeichen,  das  „vom  Erdboden
  verschwunden  sein",  zu  eng  sei  und  ohne  weiteres  subjektiv  aufgefaßt
  werden  könne3.  Dennoch  zählte  er  zu  den  „Wüstungen  im  engeren  Sinn"
nur  die  abgegangenen  Dörfer.  Zu  den  „Wüstungen  im  weiteren  Sinn"  rechnete
  er  die  aufgelassenen  Einzelsiedlungen:  einzelne  Gehöfte,  Mühlen,
Einzelkirchen,  Burgen  etc.4.  Er  schlug  vor,  nur  die  Orte,  die  vom  Erdboden
verschwunden  sind,  in  die  Wüstungsverzeichnisse  aufzunehmen;  die  wüstgewordenen
  Einzelsiedlungen  sollten  dagegen  höchstens  mit  kleinerem
Druck  oder  besonderen  Zeichen  (Vorgesetzte  Sternchen,  Kreuze  usw.)  Berücksichtigung
  finden.  Neuzeitliche  Wüstungen,  eingemeindete,  aufgegangene
und  umbenannte  Orte,  sollten  völlig  außer  Betracht  bleiben,  bzw.  nur  einen

1  O.  Schlüter,  Die  Siedlungen  im  nordöstlichen  Thüringen,  1903,  S.  203.  Besprechung
  der  Arbeit  von  A.  Grund,  in:  Ztschr.  d.  Ges.  f.  Erdkunde,  Berlin
1903,  S.  738—741.  Die  gleiche  Auffassung  vertritt  auch  G.  Geldern-Crispendorf,
  Kulturgeographie  des  Frankenwaldes,  (=  Beihefte  zu  Mitt.  d.  Sächs.-Thür.
  Vereins  für  Erdkunde  zu  Halle,  Nr.  1)  Halle  1930.  (Ein  Schüler  von
Schlüter).
2  O.  Schlüter,  Siedlungen,  S.  122.
3  H.  Beschorner,  Wüstungsverzeichnisse,  Dtsch.  Gesch,  Bll.  Bd.  6,  Gotha  1904,
bs.  S.  3.  Ders.,  Das  Wüstungsverzeichnis,  in:  Denkschrift  über  die  Herstellung
eines  Historischen  Ortsverzeichnisses  für  das  Königreich  Sachsen,  Dresden  1903,
S.  15—33.  Ders.,  Historische  Geographie  Deutschlands,  in:  Kende,  Handbuch
der  geogr.  Wissenschaft,  Berlin  1916,  Teil  1,  S.  344—369.
4  H.  Beschorner,  Wüstungsverzeichnisse,  S.  3  f.  und  ders.,  Wüstungsverzeichnis,
  S.  16  f.

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