menschlichen Bewußtseinswesens in die Irre geht, da das
Wollen einer solchen Nebenordnung sich schlechterdings nicht
fügt. So ist auch irrig zu meinen, daß Wollen und Vorstellen
als zwei besondere Bestimmheiten, die zusammengehörten, sich
zeigten. Was die Tatsachen lehren, ist vielmehr dieses, daß zu
jedem W« Cf en Vorstellen gehört, also das Bewußtsein, wann
immer es Wille (Wollendes) ist, als dieses Wollende vorstellen¬
des Bewußtsein ist, aber doch — was betont werden muß — mehr
als nur vorstellendes Bewußtsein bedeutet. Denn, wäre
dies Letzte nicht der Fall, so stände der Wille d. i. das wollende
Bewußtsein nur als besonderes gegenständliches Bewußtsein da.
Zum Bewußtsein als Wille (Wollendes) gehört nicht nur
gegenständliches Bewußtsein mit dem Vorstellen des „Ge¬
wollten“, sondern auch zuständliches Bewußtsein; zu jedem
Wollen gehört nämlich ausnahmslos Unlusthaben an etwas1,
und da menschliches Bewußtsein niemals Unlust und Lust zu¬
sammen und zugleich hat, so weist das wollende Bewußtsein
als zuständliches Bewußtsein immer nur Unlust an etwas auf.
Jenes Vorstellen und dieses Unlusthaben gehören aber nicht
nur zu jedem wollenden Bewußtsein, sondern sie sind auch
die notwendige Voraussetzung für die Möglichkeit jedes
Wollens; jenes Vorstellen einer Veränderung5, — denn das Ge¬
wollte ist immer eine Veränderung — und dieses Unlusthaben
weist also das Bewußtein schon auf, bevor es wollendes Be¬
wußtsein ist, woraus für das Wollen überhaupt schon zu ent¬
nehmen ist, daß es nicht selbst eine besondere Bestimmtheit neben
Vorstellen und Unlusthaben bedeuten kann, was übrigens auch
dadurch schon ausgeschlossen ist, daß diese beiden Bestimmt¬
heiten, die gegenständliche und die zuständliche Bewußtseinsbe¬
stimmtheit, zu dem Wollen menschlichen Bewußtseins gehören;
1 Siehe Rehmke, „Lehrbuch der allgemeinen Psychologie1 2 3 S. 483fr.,
.Die Seele des Menschen“5 S. 117fr.
1 Siehe Rehmke, „Die Willensfreiheit“ S. ii3f.
3 Siehe Rehmke, „Die Seele des Menschen“5 S. 47fr.
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