auf den umfassenden Einfluß Kants, der von einem besonderen
Imperativ als einem bedingten Gebot wußte, zurückzuführen,
daß vor allem in unserer Zeit wieder ein „Sollen“ auch dann
behauptet wird, wenn ein gebietendes Bewußtsein gar nicht mit
in Frage kommt. Gehen wir aber solcher Gepflogenheit nach,
so ist in allen Fällen festzustellen, daß das „Sollen“ und „For¬
dern“ entweder, wie beim „hypothetischen Imperativ“ in ein
„Müssen“ umgebogen oder das Allgemeine (die Vernunft), das
als „forderndes“ herausgestellt wird, in ein Einzelwesen und
zwar in ein besonderes Bewußtsein umgedichtet wird, wie wir
es noch weiter darlegen werden.
Die für die Wissenschaft so gefährliche Umdichtung von
Allgemeinem in Einzelwesen beruht allerdings auf einer dem
menschlichen Bewußtsein immer zufallenden Neigung, jedes
Besondere im Gegebenen überhaupt als ein Einzelwesen, da¬
her auch Besonderes, das ein Allgemeines ist, als ein Einzel¬
wesen zu begreifen. In dieser Neigung schreckt man selbst
davor nicht zurück, auch das besondere Allgemeine, das eine
Beziehung bedeutet, zum Einzelwesen umzustempeln. Zum
Beleg hierfür weise ich nur hin auf Platon, der die Beziehung
„gut“ zum Einzelwesen „das Gute“, und auf Bergson, der die
Beziehung „Nacheinander“ oder was dasselbe sagt, die Bezie¬
hung „Zeit“ zu einem Einzelwesen „die Dauer“ erhoben hat.
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Was nun das „Sollen“ betrifft, so haben wir gesehen, daß
in ihm stets das Gebot eines Einzelwesens und zwar eines Be¬
wußtseins steckt, sowie, daß die Einheit von Bewußtseinswesen,
in der allein vom Sollen die Rede sein darf, die Herrschaft
ist, in der also Gebieter und Gehorchender sich finden. Wenn
aber kein Gebieter sich findet, so ist auch kein Sollen zu fin¬
den, und der Gehorchende soll wollen, was der Gebieter ihm
sagt. Zur Verdunkelung dieses Tatbestandes hat aber die vom
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