lieh ist das Gewollte, in dem die betreffenden Bewußtseinswesen
eins sind, also die Lebenseinheit selbst für jedes dieser Wesen
„Mittel zum Zweck“, während in solchem Falle der „Zweck“
für ein jedes dieser Bewußtseins wesen ein anderer ist; alle
treffen sich also in dem Mittel zum Zweck, unterscheiden
sich aber in ihrem besonderen Zweck. Die Lebenseinheit „Ge¬
sellschaft“ läßt sich also als besondere nur daraus verstehen,
daß das Gewollte eines jeden zu dieser gehörigen Einzelwesens
ein Reihenzweck ist und die Gesellschaft selbst ausschlie߬
lich auf das einige Wollen des Mittels gestellt ist, der Zweck
im Reihenzweck eines jeden Bewußtseins aber von dem jedes
anderen Bewußtseinswesens der Gesellschaft verschieden ist.
Wir können dies auch so ausdrücken: „Die Bewußtseinswesen
einer Gesellschaft sehen in der gewollten Lebenseinheit nur
das Mittel zu einem Zweck, der für jedes von ihnen ein ande¬
rer ist. Solche Lebenseinheiten sind jedem von uns bekannt
und vertraut: Ein Jagd verein, eine Aktiengesellschaft, ein Turn¬
verein, eine Fischereigesellschaft, ein Singverein, ein Leseklub
usw., sie alle sind für die zugehörigen Bewußtseinswesen das
einige Mittel zum Zweck, der Zweck aber in dem betreffenden
Reihenzweck eines jeden, ist für jeden ein besonderer Zweck:
sein Vergnügen an der Jagd, seine Bereicherung durch das
Aktienunternehmen, Erstarkung seines Leibes usw.
Anders steht es mit der Lebenseinheit „Gemeinschaft.“ Wäh¬
rend das menschlische Bewußtsein in einer „Gesellschaft“ immer
mit einem Reihenzweck als dem Gewollten zu tun hat und zwar
einem Reihenzweck, bei dem der „Zweck“ selbst außerhalb der
betreffenden Lebenseinheit liegt, so daß diese selbst im Reihen¬
zweck nur Mittel zum Zweck ist, trifft in der Lebenseinheit
„Gemeinschaft“ das Gewollte schlechtweg die Lebenseinheit
selbst, ist sie also, mit anderen Worten, für die zugehörigen
Bewußtseins wesen nicht Mittel zum Zweck, sondern selbst
Zweck, mag nun das Gewollte in dem einzelnen Fall ein¬
facher Zweck oder Reihenzweck sein.
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