deshalb Einsprache erheben, weil sich vielfach Sicheinswissen
ohne die besondere Folge eines „Mitfühlens“ mit dem anderen
Bewußtsein zeigt, wie wir noch darlegen werden.
Immerhin hat das Mitfühlen (Mitfreude und Mitleid) noch
eine besondere Bewandtnis. Wir haben schon darauf hinge¬
wiesen, daß Einssein zweier Bewußtseinswesen in zweifacher
Weise sich feststellen läßt, nämlich als Einssein im Wesen
und als Einssein in der Besonderheit einer Bestimmtheit oder,
wie wir kurz sagen können, besonderer Besti mmtheit. Dem
entsprechend kennen wir ein doppeltes Sicheinswissen eines Be¬
wußtseins mit einem anderen: Sicheinswissen im Wesen und in
besonderer Bestimmtheit. Dieses doppelte Sicheinswissen (im
Wesen und in besonderer Bestimmtheit) ist eben in dem Worte
mitfühlen“ immer beschlossen, wenn es auch nur das Sich¬
einswissen in besonderer Bestimmtheit, nämlich im Gefühl der
Lust oder Unlust (Freude und Leid) an Gegebenen demselben
tatsächlich zum Ausdruck bringt. Daß aber Mitgefühl (Mit¬
freude und Mitleid) mehr bedeutet als sich Einswissen mit
anderem Einzelwesen in Lust oder Unlust an einem und dem¬
selben, mag schon dadurch belegt werden, daß, wenn ein Be¬
wußtsein dieselbe Unlust an einem Bühnenstück, wie ein anderes
Bewußtsein hat, keineswegs davon die Rede ist, daß jenes Bewußt¬
sein Mitgefühl habe mit diesem Bewußtsein. Und wenn man
auch dieses Beispiel ablehnt und betont, daß vom Mitfühlen
nur dann die Rede sei, wenn das, an dem beide Bewußtseins¬
wesen Lust oder Unlust haben, durch das sie also in ihrer zuständ-
lichen Bestimmtheit eins sind, mithin das „mitfühlende“
Bewußtsein sich eins weiß mit dem anderen, etwas dem anderen
Einzelwesen Zugehöriges z. B. eine bestimmte Veränderung ist,
die es erfahren hat, so bleibt es, trotz dieser durchaus berechtig¬
ten Einschränkung, immerhin dabei, daß in jedem Mitfühlen
auch das im Wesen mit dem anderen Bewußtsein Sicheins¬
wissen und nicht nur das in besonderer Bestimmtheit Sicheins¬
wissen steckt. Wer das erste übersieht und nur das zweite sieht,