mehr, wie es z. B. in der Zeit der Romantik (es sei nur auf
Schleiermacher hingewiesen) so stark getrieben wurde, ein be¬
sonders bedingtes Wissen zum Ausdruck gebracht wird. Dann
ließe sich auch hoffen, daß andererseits auch nicht mehr vom
Pflichtgefühl, anstatt vom Pflichtbewußtsein, nicht mehr
vom „Gefühl“ der Verantwortlichkeit, vom „Gefühl“ der
Schuld usf., anstatt vom Bewußtsein (Wissen) der Verant¬
wortlichkeit, vom Bewußtsein der Schuld usf. geredet wird;
dasselbe gilt aber auch vom „Gefühl der Liebe“,
Indes noch von einer anderen Seite wird man unsre Behaup¬
tung zu widerlegen suchen, indem man darauf hinweist, daß
doch das liebende2 Bewußtsein mitfühle mit dem geliebten2
Bewußtsein, sei es nun ein Lustfühlen, sei es ein Unlustfühlen.
Daß das „Mitfühlen mit dem geliebten2 Bewußtsein im Wollen
aus Liebe2 eine bedeutsame Rolle spiele, werden wir noch dar¬
legen. Aber allem Mitfühlen, sei es Lusthaben, sei es Unlust¬
haben, liegt das Selbstbewußtsein, das einSicheinswissen
mit dem anderen Bewußtsein bedeutet, liegt also Liebe2 des
mitfühlenden Bewußtseins zum anderen Bewußtsein zugrunde.
Wenn ein Bewußtsein sich nicht einsweiß mit anderem Be¬
wußtsein, kann es nicht zum Mitfühlen mit diesem kommen,
und es heißt in der Tat den Esel beim Schwanz aufzäumen,
wenn man behauptet, Mitfühlen führe erst den menschlichen
Geist zum Sicheinswissen mit dem anderen, dieses besondere
Selbstbewußtsein habe mithin das Mitfühlen zur notwendigen
Voraussetzung, und solches Mitfühlen werde dann eben durch
das Wort „lieben“ zum Ausdruck gebracht. Stände es so mit
dem Verhältnis von Mitfühlen und Sicheinswissen, dann
ließe sich allerdings auch nichts dagegen sagen, daß Liebe2 ein
Gefühl genannt wird, wie dies ja auch durchaus üblich ist;
und wir würden auch gar nicht einen Wortstreit, ob „Liebe“
das „Mitfühlen“ oder das „Sicheinswissen“ bedeute, erheben.
Aber in der Sache, behaupten wir, steht es eben umgekehrt, so
daß das Mitfühlen zu seiner notwendigen Voraussetzung
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