von zwei Dingen wohl Gleichsein, niemals aber Einssein in
einer Bestimmtheit, z. B. in der Gestalt aussagen. Die Dinge
haben eben keine besondere Bestimmtheit aufzuweisen, die
schlechthin Einfaches und allen Dingen gemein wäre, denn
alle Bestimmtheiten eines jeden Dingaugenblickes, die einheit¬
stiftende Bestimmtheit „Ort“ eingeschlossen, sind Einheiten,
weisen also Besonderheit auf. Die einheitstiftende Bewußt¬
seinsbestimmtheit „Subjekt“ dagegen ist allen Bewußtseins wesen
und in jedem ihrer Augenblicke dasselbe schlechthin Einfache,
woher es sich auch wohl schreiben mag, daß diese besondere
Bestimmtheit menschlichen Bewußtseins durchweg gar nicht
als besondere bemerkt wird. Wir bemerken sie eben nicht als
Besonderes, obwohl wir doch, wann immer wir uns selbst wissen,
die Subjektbestimmtheit, da sie zu uns gehört, wissen müssen. Der
scheinbare Widerspruch, der hierin liegt, löst sich leicht: was
wir stets haben (wissen), bemerken wir zunächst nicht, sondern
erst bei näherer Untersuchung — das wußten schon die alten
Pythagoreer von der „Harmonie der Sphären“ zu sagen, das
zeigt auch der Müller, der wohl den Gang der Mühlräder hört
(„weiß“), aber nicht bemerkt.
Das Allgemeine „Subjekt“ also, das alle Bewußtseinswesen
in seiner Einfachheit bindet und für jedes Bewußtsein die ein¬
heitstiftende Bestimmtheit jeden Augenblickes bedeutet, läßt
uns allein die Behauptung vom Einssein zweier Bewußtseins¬
wesen verstehen, das weder mit „Einessein" n och mit „Gleich -
sein“ zusammenzuwerfen ist, sondern gleichsam zwischen beiden
die Mitte hält. Das „Einssein“ setzt immer wenigstens zwei
Einzelwesen und zwar Bewuß tseinswesen d. h. Einzelwesen,
deren einheitstiftende Bestimmtheit ein und dasselbe schlecht¬
hin einfache Allgemeine ist, voraus, deren Zweiheit nicht
irgendwie durch das Einssein beeinträchtigt oder gar aufgehoben
wird. Das „Einssein“ aber hebt die Schranken auf, wie sie
zwischen Einzelwesen stehen, die des schlechthin Einfachen als
einheitstiftender Bestimmtheit ermangeln und die als Dinge uns
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